Siegen/Alchen. Eine Fettexplosion hatte beim Backfest in Alchen vor fast drei Jahren den Tod zweier Menschen zur Folge. Nun ist der Prozess eingestellt.

Es wird keinen Prozess zum Alcher Backesfest-Unglück geben. Das Amtsgericht Siegen hat das Verfahren eingestellt, nachdem der Angeklagte einen Geldbetrag von 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat. Auf diese Auflage hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeschuldigter verständigt, heißt es in einer Mitteilung des Amtsgerichts.

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Zwei Todesopfer und 14 Verletzte bei Fettexplosion

Am 8. September 2019 war es zur Explosion einer gasbetriebenen übergroßen Bratpfanne gekommen. Dabei wurden 14 Menschen – teils lebensgefährlich – verletzt. Zwei Frauen, eine 67-Jährige und ihre 31-jährige Tochter, starben an den Folgen ihrer Verletzungen. Nach Abschluss der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im September 2021 ein Vorstandsmitglied des Heimat- und Verschönerungsvereins Alchen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

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Brandermittler und Sachverständige untersuchen am Montag, 9. September, den Unglücksort: Am Tag zuvor war es beim Backesfest in Alchen in einer Bratpfanne zu einer Verpuffung gekommen, die Stichflamme verletzte 14 Menschen, sechs davon schwer, eine Frau starb.
Brandermittler und Sachverständige untersuchen am Montag, 9. September, den Unglücksort: Am Tag zuvor war es beim Backesfest in Alchen in einer Bratpfanne zu einer Verpuffung gekommen, die Stichflamme verletzte 14 Menschen, sechs davon schwer, eine Frau starb. © WP | Hendrik Schulz

Das Landgericht ließ die Anklage zu, erklärte sich aber entgegen der Auffassung des Anklägers für nicht zuständig und überwies den Fall an das Amtsgericht: Es sei keine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten, es handele sich auch nicht um einen „Fall einer besonderen Bedeutung – etwa aufgrund eines bis heute andauernden überregionalen Medienaufkommens oder eines vergleichsweise überragenden Interesses der Allgemeinheit“.

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Amtsgericht: „Unterer Bereich der Fahrlässigkeit“

Das Amtsgericht hat nun von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen, „wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Das Amtsgericht habe bei seinem Beschluss den „im unteren Bereich der Fahrlässigkeit anzusiedelnden Schuldvorwurf“, das „öffentliche Interesses an der Strafverfolgung“ und die „nunmehr erfolgte geständige Einlassung“ des Angeklagten berücksichtigt, heißt es in der Pressemitteilung.

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Vorwurf: Verantwortlicher hat nicht richtig gehandelt

Bei der explodierten Pfanne handelte es sich um eine selbst gebaute Konstruktion, die bereits seit mehreren Jahrzehnten im Besitz des Heimat- und Verschönerungsvereins Alchen war. Die handelnden Personen seien mit der Handhabung des Grills überfordert gewesen, stellte die Staatsanwaltschaft fest. Obwohl er darauf hingewiesen worden sei, dass der Grill sich überhitzte und wölbte, habe der Verantwortliche den Grill nicht abgeschaltet. Kurze Zeit später kam es zur Explosion. Landrat Andreas Müller hatte dem Heimatverein seine Solidarität bekundet. Es betrübe ihn, dass „ein verdienter langjährig ehrenamtlich Tätiger bei einer Verkettung solch unglücklicher Umstände in den Fokus der Justiz gerät“.

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