Der Widerspruch des Naturschutzes mag begründet sein. Er ändert aber nichts mehr, weil er 50 Jahre zu spät kommt, meint Steffen Schwab.
Jahreszahlen: 2017 war nicht der Anfang – da hatte sich schon die Bezirksregierung mit der Talbrücke Büschergrund befasst und eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Neubau für nicht erforderlich gehalten. Über 2035 hinaus, so der Hinweis der Autobahn Westfalen, gibt es keine Garantie für die Standfestigkeit der Brücke. 18 Jahre, in denen es womöglich nicht gelingt, eine Autobahnbrücke neu zu bauen? Das wäre dann die Fortsetzung der Lüdenscheid-Rahmedetal-Verhältnisse auf Siegen-Wittgensteiner Kreisgebiet.
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Keine Frage: Wohl alle Einwände aus Sicht des Naturschutzes sind begründet. Aber die Zerstörung der Landschaft ist vor mehr als einem halben Jahrhundert mit dem Bau der damals so gefeierten „Königin der Autobahnen“ beschlossen und vollzogen worden. Bürokratie wird diesen Schaden niemals wieder gutmachen. Sondern nur eine Gesellschaft, die diese Art von Mobilität nicht mehr braucht.
Zum Artikel: A-45-Talbrücke Freudenberg: Neubau-Plan gegen die Zeit
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