Hilchenbach. Der Rat hat in Hilchenbach einstimmig die Ausübung des besonderen Vorverkaufsrechts beschlossen: „Element für die Stadt- und Dorfentwicklung“.

Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am Mittwoch die Ausübung des besonderen Vorverkaufsrechts nach Paragraf 25 des Baugesetzbuches einstimmig beschlossen. „Es ist ein zusätzliches Element für die Stadt- und Dorfentwicklung, losgelöst von Einzelfällen“, betonte Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis. Damit wird der Stadtverwaltung das Recht eingeräumt, in von ihnen bestimmten Bereichen ihr Vorkaufsrecht auszuüben.

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Hintergrund ist, dass die Stadt die Räume im Wohn- und Geschäftshaus in der Dammstraße 5 für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine nutzen will (wir berichteten). Die Stadt brauche den Wohnraum, erklärte Bürgermeister Kyrillos Kaio­glidis im Gespräch mit dieser Zeitung bereits vor einigen Wochen. Im Haus in der Dammstraße 5 befindet sich derzeit das „Bürgerbüro“ der rechtsextremistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“. Tausende Bürger unterschrieben bereits eine Petition gegen das „Bürgerbüro“.

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