Hilchenbach. Der Rat hat in Hilchenbach einstimmig die Ausübung des besonderen Vorverkaufsrechts beschlossen: „Element für die Stadt- und Dorfentwicklung“.
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat am Mittwoch die Ausübung des besonderen Vorverkaufsrechts nach Paragraf 25 des Baugesetzbuches einstimmig beschlossen. „Es ist ein zusätzliches Element für die Stadt- und Dorfentwicklung, losgelöst von Einzelfällen“, betonte Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis. Damit wird der Stadtverwaltung das Recht eingeräumt, in von ihnen bestimmten Bereichen ihr Vorkaufsrecht auszuüben.
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Hintergrund ist, dass die Stadt die Räume im Wohn- und Geschäftshaus in der Dammstraße 5 für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine nutzen will (wir berichteten). Die Stadt brauche den Wohnraum, erklärte Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis im Gespräch mit dieser Zeitung bereits vor einigen Wochen. Im Haus in der Dammstraße 5 befindet sich derzeit das „Bürgerbüro“ der rechtsextremistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“. Tausende Bürger unterschrieben bereits eine Petition gegen das „Bürgerbüro“.
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