Hilchenbach. Die rechtsextreme Kleinstpartei „Der III. Weg“ bringt am Haus Dammstraße 5 in Hilchenbach Schilder und Flaggen an – gegen den Willen der Stadt

Der rechtsextreme „III. Weg“ versucht offenbar, in Hilchenbach Fakten zu schaffen. An dem Gebäude in der Dammstraße 5, das ein Funktionär der Kleinstpartei für die Wiedereröffnung ihres Büros erworben hat, wehen Parteiflaggen und sind bereits Schilder angebracht worden.

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Stand der Dinge war bislang, dass die Stadt Hilchenbach baurechtlich eine Änderung der Zweckbestimmung des Gebäudes erreichen möchte – als „Anlage für soziale Zwecke mit Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende“. Die Stadt werde nun „Möglichkeiten prüfen, geschaffene Tatsachen zu revidieren“, sagte Bürgermeister Kyrillos Kaioglidis dieser Zeitung. Konkret eingeschaltet worden sei die Bauaufsicht des Kreises: „Wir haben um Prüfung gebeten.“

Rechtsextreme sind vorerst Mieter

Tatsächlich ist der Funktionär des „III. Weges“, der das Haus gekauft hat, im Vorfeld ein Mietverhältnis mit dem bisherigen Eigentümer eingegangen. Ende voriger Woche hat er sich bei der Stadt Hilchenbach als neuer Einwohner angemeldet. Der bereits bei einem Notar vorgelegte Kaufvertrag für das Haus wird nicht wirksam. Die Stadt Hilchenbach verweigert das dafür erforderliche „Negativ-Attest“ – sie nimmt für sich ein Vorkaufsrecht in Anspruch, weil sie in dem Gebäude Wohnraum für Geflüchtete schaffen will. Gegen die Weigerung der Stadt klagt der Käufer des Hausers beim Verwaltungsgericht Arnsberg; dort wird frühestens gegen Ende des Jahres mit einer mündlichen Verhandlung gerechnet. So lange bleibt der Kaufvertrag auf jeden Fall unwirksam .

Kann Stadt Hilchenbach Vorkaufsrecht nicht durchsetzen?

Auf ihrer Homepage berichtet die Partei „Der III. Weg“ mit Fotos von der Neueröffnung. Elf Personen mit unkenntlich gemachten Gesichtern haben sich mit einem Transparent vor der Gebäude gestellt. Der Stadt Hilchenbach wirft der „III.Weg“ vor, „die Öffentlichkeit mit erfundenen Rechtslagen zu täuschen“.

Die Partei zitiert aus einer Mail, die der Anwalt der Stadt Hilchenbach an die Stadt gesendet hat. Darin heißt es, es „macht (...) meines Erachtens keinen Sinn, den Gedanken des Vorkaufsrechtes weiterzuverfolgen“. Der Anwalt empfehle der Stadt die Anwendung „bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Instrumente“. Das soll der Infrastrukturausschuss bereits am Mittwoch, 30. März, tun: Auf der Tagesordnung steht die Änderung des Stadtmitte-Bebauungsplans, das Haus soll „Fläche für den Gemeinbedarf“ werden.

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