Netphen. Es soll Leute geben, die ihren Stellplatz auf dem Grundstück eingrünen und mit ihrem Auto die Straße zuparken. So will Netphen das verhindern:
Wer in Netphen neu baut, muss auf seinem Grundstück zwei Stellplätze für Autos und einen für Fahrräder je Wohnung nachweisen. Das ist einer der Regelungen aus der künftigen Stellplatzsatzung, für die sich der Stadtentwicklungsausschuss jetzt einstimmig ausgesprochen hat. In einem umfassenden Katalog werden Stellplatzregelungen für alle Gebäudearten, von der Gaststätte bis zur Kirche, von der Kita bis zum Seniorenheim, vom Supermarkt bis zur Autowaschstraße getroffen.
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Klaus-Peter Wilhelm (UWG) begrüßte die Regelung, die dem Parken am Fahrbahnrand entgegenwirken könne. „Es gibt Straßen, da ufert das aus“, sagte Wilhelm und nannte beispielhaft die Ortsdurchfahrt Unglinghausen und die zum Freizeitpark führende Brauersdorfer Straße. Dort könne Begegnungsverkehr nicht ausweichen, „es kommt manchmal zu unschönen Situationen.“ Der UWG-Fraktionschef warnte davor, leichtfertig die Ablöse der Stellplatzverpflichtung gegen einen Geldbetrag zu gestatten: „Die Leute dürfen sich nicht freikaufen.“
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„Freikaufen" zu einfach und zu billig?
Manfred Heinz (SPD) fand, dass der Ablösebetrag von 6000 Euro zu niedrig berechnet sei. Die Stadt müsse zumindest 80 Prozent der Kosten hereinholen; private Stellplätze würden für Beträge zwischen 20.000 und 25.000 Euro gehandelt. „Es muss wirklich ein Druck entstehen, Stellplätze anzulegen.“ Zu niedrige Beträge wären für Bauherren ein Anreiz, Grundstück so maximal auszunutzen, dass für Autos kein Platz mehr ist. Immerhin liege Netphen schon über den knapp 4700 Euro, die in Wilnsdorf verlangt werden, erwiderte Bodo Manche, Fachbereichsleiter Bauverwaltung. Letztlich sei es Entscheidung der Stadt, die Ablöse von Stellplätzen zuzulassen oder nicht. Der Stellplatznachweis sei schon Voraussetzung, um überhaupt eine Baugenehmigung zu bekommen. Andererseits, so Manche, „könnte ich Ihnen Beispiele zeigen, wo Stellplätze nachträglich eingegrünt und die Fahrzeuge auf der Straße abgestellt werden“.
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2,45 Meter breit und fünf Meter lang ist der geforderte Stellplatz, wenn er von allen Seiten zugänglich ist. Wenn er sich an einer Wand oder in einer Garage befindet, kommen je Seite zehn Zentimeter dazu – die Satzung ist da ziemlich genau. Warum dann aber für den Fahrradabstellplatz eine Entfernung von 100 Metern zum Gebäude zugelassen werden soll, wunderte Annette Scholl (SPD): „Das ist ziemlich weit weg.“ Sie kritisierte, dass für Mehrzweckhallen und Bürgerhäuser überhaupt keine Fahrradstellplätze verlangt werden sollen. Rainer Berlet (CDU) regte an, für Lastenfahrräder vergrößerte Stellflächen vorzugeben.
Auch für kleine Wohnungen mehr als ein Stellplatz
Raimund Arns (FDP) riet, den geforderten Abstand von fünf Metern zwischen Stellplatz und Straße „noch einmal zu überdenken“ – das schränke die Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks sehr ein. Beigeordneter Andreas Fresen plädierte für die Festlegung: „Sonst steht das Auto auf der Straße.“ Dass Wohnungen mit weniger als 60 Quadratmetern Wohnfläche als „Kleinstwohnungen“ bezeichnet würden, für die ein Stellplatz ausreicht, irritierte Raimund Arns auch: „Da können durchaus drei Personen mit zwei Fahrzeugen wohnen.“ Sein Vorschlag: die Zahl der geforderten Stellplätze von der Zahl der Bewohner abhängig machen.
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