Siegen. Was mache ich mit meinem Testergebnis? Wie weise ich meine Genesung nach? Jede Menge Fragen rund ums Testen – hier sind die Antworten.

Gut zwei Jahre schon tobt die Corona-Pandemie über die Welt. Kontaktbeschränkungen, Zugangsregeln und Schutzmaßnahmen wie Maske und Abstand sind Teil des Alltags geworden. Wenn es einen selbst erwischt, tauchen dennoch viele neue Fragen auf einmal auf. Wir haben einige davon aufgegriffen, an die Kreisverwaltung in Siegen und das Gesundheitsministerium in Düsseldorf gerichtet und hier die Antworten zusammengestellt:

+++Mehr Nachrichten aus Siegen und dem Siegerland finden Sie hier!+++

1. Mein Test ist positiv

Wann muss ich in Quarantäne?

Bei einem positiven PCR-Test besteht automatisch eine Quarantäne für die Betroffenen.

Und nach einem positiven Schnelltest?

Ein positiver Selbsttest begründet noch keine Absonderungspflicht. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich in freiwillige häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Es besteht eine Verpflichtung, sich unverzüglich bei einer offiziellen Teststelle nachtesten zu lassen. Nach einem positiven Schnelltest ist Quarantäne angesagt, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.

+++ Lesen Sie auch: Siegen: So stemmt das Kreisklinikum die Pandemie +++

2. Ich bin in Quarantäne

Wie lange muss ich mich isolieren?

Für zehn Tage ab Symptombeginn des infizierten Haushaltsmitgliedes, wenn zwischen dem Symptombeginn und dem ersten positiven Test maximal 48 Stunden liegen, ansonsten für zehn Tage ab dem ersten positiven Test (Schnelltest und oder PCR). Die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen ohne weitere Testungen und unabhängig von Beschwerden.

+++ Lesen Sie auch: Corona Siegen: Quh-Lab wertet bis Mitternacht PCR-Tests aus+++

Wie übermittle ich mein Testergebnis?

Das übernehmen bei Schnelltests und PCR-Tests die Teststellen und Arztpraxen. Ein positives Ergebnis des Selbsttests muss ich nicht melden.

Wann habe ich das Recht auf einen PCR-Test? Nur nach einem positiven Schnelltest?

Der Anspruch auf Testung wird in der Testverordnung des Bundes festgelegt. Gemäß der neuen Verordnung gilt, dass der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test zwar bestehen bleibt, in der Regel aber nur noch nach positivem Antigen- Schnelltest. Bei sehr hohen Inzidenzen – wie aktuell – ist ein positiver Antigentest sehr aussagekräftig.

Rund um die Quarantäne

Fragen und Antworten zu Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen hat das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein auf der Seite siegen-wittgenstein.de/coronafaq zusammengestellt.

Meldet sich die Behörde bei mir?

Per SMS oder telefonisch bei positivem Ergebnis, wenn es Kontaktdaten gibt, sonst per Brief.

Wenn ich mit einem Infizierten in einem Haushalt lebe, muss ich dann auch in Quarantäne?

Für Kontaktpersonen besteht keine Quarantäneverpflichtung nach drei Impfungen. bei genesenen Personen, die vor oder nach der Infektion einmal geimpft wurden, bis zu 90 Tage nach einem positiven PCR-Test, 14 bis 90 Tage nach der zweiten Impfung und bei Personen mit positivem spezifischen Antikörpertest und einer Impfung. Immer aber werden eine Kontaktreduzierung, eine Selbstbeobachtung und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag nach der positiven Testung des Infizierten empfohlen.

Wer veranlasst aktuell PCR-Tests und führt sie durch?

PCR-Tests werden nach positivem Schnelltests gemacht, zum Beispiel bei Teststellen, in Arztpraxen oder beim Gesundheitsamt.

Gibt es beim Gesundheitsamt genügend PCR-Tests, sind die dort knapp oder gibt es eine Vorrangregelung bei Anwendung und Auswertung?

„Es gibt überall genügend PCR-Tests, uns ist kein Mangel bekannt“, sagt Manuel Freudenstein, Sprecher der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein. Auf jeden Fall immer möglich ist der PCR-Test beim Gesundheitsamt. „Nur die Laborkapazitäten sind problematisch. Mittlerweile kann man schon mal zwei bis drei Tage warten.“

+++ Lesen Sie auch: Corona in Siegen: Positiver PCR-Test? Das ist jetzt zu tun +++

3. Ich bin wieder gesund

Reicht für das „Freitesten“ ein Schnelltest zu Hause oder muss dieser in einem Testzentrum erfolgen?

Ein offizieller Coronaschnelltest reicht für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung oder Quarantäne, aus. Ein Selbsttest reicht allerdings nicht.

Wie kann ich meinen Genesenen-Status nachweisen, wenn ich keinen PCR-Test gemacht habe, der meine Infektion belegt?

Für einen Genesenennachweis ist die Vorlage eines PCR-Tests notwendig. Für den Anspruch auf einen PCR-Test muss nach der aktuellen Teststrategie des Bundes in der Regel ein positiver Coronaschnelltest vorliegen.

Wie kann/muss ich meinem Arbeitgeber eine Corona-Infektion und die daraus folgende Quarantäne belegen?

Bei der Antragstellung über www.ifsg-online.de muss die individuelle Absonderungsverfügung der Ordnungsbehörde dem Antrag beigefügt werden. Für Absonderungszeiträume ab 16. Januar 2022 können als Nachweise die offiziellen Testnachweise (Schnell- oder PCR-Tests) hochgeladen werden, aus welchen sich in Verbindung mit den Pflichten aus der Verordnung ergibt, dass der/die Betroffene zur Absonderung/Isolation verpflichtet war oder diese wieder verlassen durfte.

+++Die Lokalredaktion Siegen ist auch bei Facebook!+++