Siegen. Angeklagter bestreitet vor dem Gericht in Siegen die Tat. Nötigung zu sexuellen Handlungen sei einvernehmlich gewesen.Opfer wollte Schluss machen.

Zwei Jahre auf Bewährung: So lautet das ist das Urteil gegen einen jungen Syrer, der am 3. November 2018 mit Gewalt versucht haben soll, eine junge Frau zu sexuellen Handlungen zu nötigen. Sie hatte die Polizei gerufen und saß verängstigt auf der Couch, als die Beamten eintrafen. Der Angeklagte hat die Tat bis zuletzt bestritten, respektive den strafrechtlichen Aspekt. Es sei einvernehmlich geschehen.

Amtsrichter in Siegen hinreichend von der Schuld des Angeklagten überzeugt

Der junge Mann, inzwischen 26, und sein 1998 geborenes Opfer hatten damals zumindest ansatzweise eine Beziehung. Sie habe ihn immer wieder darum gebeten, „wie Mann und Frau“ zusammenzuleben, hat der Angeklagte am ersten Verhandlungstag im November behauptet. Sie dagegen wollte am Tattag Schluss machen. So hat sie es dem Gericht gesagt, so geht es auch aus einigen Chats hervor, die in der Verhandlung verlesen wurden.

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Sie seien hinreichend von der Schuld des Angeklagten überzeugt, erklärt Amtsrichter Matthias Witte für sich und die Schöffen nach der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe immer nur Sachen zugegeben, wenn es unvermeidlich wurde. DNA-Spuren wurden nachgewiesen. Dass die Frau sich in Teilen ihrer – nichtöffentlichen – Vernehmung nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern konnte, sei nach drei Jahren normal und weniger merkwürdig, als wenn sie alles auswendig hätte berichten können.

Gericht in Siegen: Verteidiger will einen weiteren Zeugen hören

Ein junger Beamter erinnerte sich, dass er den Angeklagten instinktiv nicht gemocht habe. Es sei „einer meiner ersten Einsätze überhaupt“ gewesen. Die Vorwürfe hätten ihm den Mann sofort unsympathisch gemacht.

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Der Verteidiger will einen weiteren Zeugen hören. Der Freund des Angeklagten sollte bestätigen können, dass der Mandant eine enge Beziehung zur Geschädigten hatte und es schon mehrfach solche intimen Situationen gegeben habe. Der Mann kann nur sagen, von der Beziehung gewusst zu haben, dass der Freund an einer Verlobung interessiert gewesen sei. Einzelheiten wisse er nicht. Darüber werde auch zwischen Freunden in der arabischen Kultur nicht gesprochen.

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Abgelehnt hat das Gericht den Antrag der Verteidigung, die Geschädigte begutachten zu lassen. Diese sei eine normale junge Frau, die keinerlei Anlass für ein Gutachten gebe. Das Gericht folgt dem Antrag von Staatsanwältin Katharina Burchert. Da der Mann nicht vorbestraft ist, muss er nicht in Haft. Er steht für drei Jahre unter Bewährung und muss 100 Sozialstunden ableisten.

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