Siegen. Änderung des Denkmalschutzgesetzes bedeutet mehr Aufwand für die Stadtverwaltung Siegen – und dafür braucht sie zusätzliche Fachkräfte.

„Wir haben das Personal mächtig aufgestockt“ – ob das reicht, ist eine andere Frage. Stadtbaurat Henrik Schumann sieht die möglichen Auswirkungen des neuen Denkmalschutzgesetzes für die Stadt Siegen mit einer gewissen Skepsis. Denn mit den Änderungen des Gesetzes würden einige Zuständigkeiten von der Fachbehörde des Landschaftsverbands LWL auf die kommunale Untere Denkmalbehörde (UDB) übergehen.

Und das in einem Bereich, in dem es ohnehin bereits schwierig ist, Fachkräfte zu finden (wir berichteten). Die UDB ist in den vergangenen drei Jahren von 1,5 Vollzeitstellen auf 2,5 angewachsen – wird das Gesetz wie derzeit geplant novelliert, wüchse der Bedarf auf schätzungsweise 4 bis 5 volle Stellen an. Benötigt werden dazu Fachleute aus den Bereichen Architektur, Kunsthistorie und Verwaltung, letzteres idealerweise mit juristischer Ausbildung. Derzeit teilen sich in der Siegener UDB zwei Diplom-Architekten eine Stelle, eine weitere wurde geschaffen und wird im Herbst besetzt. Zudem gibt es eine halbe Stelle für eine Verwaltungskraft.

Siegen schließt sich umfangreicher Kritik des LWL an

Auch für Weiterbildungen und Schulungen, um die Aufgaben rechtssicher erledigen zu können, würde es einen erhöhten Bedarf in Siegen geben. Bislang war es im Bereich der Denkmalpflege üblich, dass sich die Kommune mit den LWL-Fachleuten für fachlich korrekte und rechtssichere Entscheidungen ins Benehmen setzt. Die Gesetzesnovelle will die „Benehmensherstellung“ aufheben – dafür, fürchtet die Stadt, brauche es zusätzlichen juristischen Sachverstand in der Verwaltung. Denkmalrecht ist juristisch ziemlich komplex.

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„Die fehlende Unterstützung und Erfahrungen sowie der fachliche Rückhalt der ausgebildeten Experten für Denkmalrecht, Fachgewerke etc. vom LWL werden Entscheidungen und Stellungnahmen deutlich erschweren“, so die Prognose von Geschäftsbereichsleiter Jan Bockemühl auf Anfrage der Grünen. Der Landschaftsverband hat sich unter anderem der umfangreichen kritischen Stellungnahme des LWL zur Gesetzesänderung angeschlossen, der keine Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung sieht – insbesondere nicht was die Beratung der Kommunen durch die Fachämter angeht.

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