Siegen. Der Siegener, der wegen Bedrohung und Angriffen auf seinen Nachbarn vor Gericht steht, soll laut Plädoyer des Staatsanwalts in die Psychiatrie.
Der Antrag von Staatsanwalt Markus Bender ist keine große Überraschung. Der Siegener, der – offensichtlich krankheitsbedingt – unter anderem einen langen Kleinkrieg gegen seinen Nachbarn und manchmal auch dessen Kinder geführt hat, mit Bedrohungen und sogar körperlichen Angriffen, soll in die Psychiatrie eingewiesen werden. Für die angeklagten Straftaten hat Bender Freispruch gefordert, weil der Beschuldigte bei allen Taten aufgrund seiner Psychose schuldunfähig war.
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Nicht geplant ist an diesem Mittwoch allerdings, dass der Schlussvortrag des Verteidigers auf den 16. Juni verschoben wird. Damit muss auch der Verhandlungstag am Freitag entfallen, für den das Schwurgericht bislang das Urteil eingeplant hatte. Anlass für die Verschiebung ist ein Rechtsgespräch, das auf Anregung der Vorsitzenden Elfriede Dreisbach geführt wird, dessen Wurzeln wiederum in der Unsicherheit liegen, wie weit die Zukunft des Beschuldigten auch anderweitig gestaltet werden könnte.
Siegen: Betreuerin des Angeklagten schlägt geschlossene Einrichtung in Freudenberg vor
Schon am bislang vorletzten Tag der Hauptverhandlung hatte das Gericht erste vage Hinweise auf das Urteil gegeben und dabei – mit kräftiger Unterstützung des Gutachters – die Betreuerin des 49-Jährigen in die Pflicht genommen. Diese gerät am Mittwoch noch einmal in Bedrängnis. Sie hat dem Gericht einen Brief geschrieben und eine geschlossene Einrichtung in Freudenberg gefunden, in der kurzfristig ein Platz für ihren Schützling freigeworden sei. Weil die Richter eben vor zwei Wochen gewarnt haben, dass der Mann definitiv in die Psychiatrie muss, wenn keine Alternativen vorliegen, die ebenfalls eine feste Struktur und Behandlung seiner paranoiden Schizophrenie garantieren können.
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Die Betreuerin, die schon seinerzeit mit ihrer Antwort, das Urteil abwarten zu wollen, auf heftige Kritik gestoßen war, argumentiert wiederum, sie habe „die Füße erst einmal stillhalten“, der Kammer aber zumindest eine Anregung geben wollen. „Das hilft uns nicht“, sagt Richterin Elfriede Dreisbach und schüttelt fast verzweifelt den Kopf. Ihre Kollegin Bettina Scholtis wird konkreter. Sobald das Urteil gefallen sei, müsse der Beschuldigte umgehend in diese Einrichtung verbracht werden können. Nur dann sei es möglich, die Maßnahme zur Bewährung auszusetzen, wenn eine zivilrechtliche Unterbringung in die Wege geleitet sei.
Siegen: Beschuldigter möchte am liebsten auf einen Bauernhof
Der Platz werde „diese Woche“ freigehalten, erklärt die Betreuerin. Allerdings wollten die Verantwortlichen den Probanden noch kennenlernen. Auch müssten eine Kostenzusage erreicht und die rechtliche Grundlage eingeholt werden. Nach dem Rechtsgespräch wird entschieden, den Staatsanwalt bereits am Mittwoch zu Wort kommen zu lassen. Verteidiger Alexander Reitmeier bekommt Zeit bis zum 16. Juni, und damit auch die Betreuerin, sich um die weiteren Vorbereitungen zu kümmern.
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Bender hat die Einweisung beantragt, mit der vorsichtigen Einschränkung, dass es „derzeit“ keine Möglichkeit für eine Aussetzung zur Bewährung gebe. Sollten bis Mitte Juni Erfolge erzielt werden, könnte er seinen Antrag immer noch ändern. Der Beschuldigte möchte am liebsten in die Nähe seiner Mutter, auf einen Bauernhof, „wo ich meine Maschinen nutzen kann“.
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