Siegen. FDP-Ratsfraktion Siegen: Entscheidung zur Vermietung der Siegerlandhalle dürfe nicht „politischen Beliebigkeiten unterliegen“.

Die FDP-Ratsfraktion kritisiert die Stadt für den Versuch, der AfD für ihren NRW-Landesparteitag die Siegerlandhalle nicht zur Verfügung stellen zu wollen. Die AfD hatte die Halle vom 14. bis zum 16. sowie vom 21. bis 23. Mai nutzen wollen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entschieden, dass die Stadt dies nicht verweigern könne.

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„Dem Gericht zufolge hatte die Stadt ihre Ablehnung unter anderem mit befürchteten Gegendemonstrationen begründet“, schreibt die FDP und nennt das Vorgehen der Stadt „falsch“. Es dürfe nicht „politischen Beliebigkeiten unterliegen, ob eine städtische Liegenschaft an eine zugelassene Partei vermietet“ werde oder nicht. Zugleich solle man vermeiden, „dass sich die AfD in der Rolle des leidenden Opfers des Systems präsentieren“ könne.

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Diese Position der FDP sei „ausdrücklich nicht als Sympathiebeweis für die rechtspopulistische Partei“ zu verstehen. Die AfD habe „immer wieder bewiesen, dass sie die Interessen des Landes nicht vertrete, sondern die Interessen von Verschwörungstheoretikern, fremdenfeindlichen Gruppen und Coronaleugnern“. Die Auseinandersetzung „mit solch verzopften Inhalten“ müsse man aber anderswo führen, so die FDP.