Siegen. In Siegen steht ein 49-Jähriger vor Gericht, der seine Nachbarn massiv bedroht haben soll: Er sprach demnach von „Abstechen“, Köpfen, Anzünden.

Und wieder einmal muss sich das Siegener Schwurgericht in Gestalt der 1. Großen Strafkammer mit einer Antragsschrift auseinandersetzen. Mit einem Angeklagten mithin, der gar keiner ist, der aufgrund einer nicht auszuschließenden Schuldunfähigkeit oder stark eingeschränkten Schuldfähigkeit zur Unterbringung in der Psychiatrie statt einer Haft verurteilt werden kann, daher als Beschuldigter angesprochen wird.

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Mehrere Taten aus 2020 werden dem Siegener N. vorgeworfen, der in einigen Monaten seinen 50. Geburtstag feiern kann. Vor allem zwei Vorfälle aus dem September und Oktober des vergangenen Tages sind dabei ausschlaggebend gewesen. Am 5. September, so liest es Staatsanwalt Markus Bender vor, verabschieden sich zwei Männer im Flur vor der Nachbarwohnung des Beschuldigten in einem Mehrfamilienhaus, als dieser plötzlich herauskommt, sie als Ausländer beschimpft und ihnen droht: Wenn sie nicht machten, dass sie wegkämen, „steche ich euch ab“. Später tritt er gegen die Tür der Nachbarwohnung, dass diese aus den Angeln fliegt.

Gericht in Siegen: Beschuldigter soll Polizisten beschimpft und bespuckt haben

Vier Wochen später kommt es vor dem Gebäude zu einer erneuten Konfrontation, als der Beschuldigte gemäß den Ermittlungen aus seiner Garage kommt, eine Axt schwingt und wiederum Drohungen gegen die gleichen Zeugen ausstößt. Er verschwindet wieder, kehrt kurz darauf aber mit einem Benzinkanister zurück, mit dem er zweimal in Richtung eines der beiden Männer schüttet, diesen jedoch nicht trifft. Dann habe N. das Benzin entzündet und gedroht, die Zeugen und ihre Familien zu verbrennen.

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Später am gleichen Tag wird er in einer Nothaltebucht auf der Eiserntalbrücke der A 45 von zwei Polizisten gestellt und schließlich auch verhaftet. Die Beamten haben große Mühe, den widerspenstigen Mann zu überwältigen, können ihn nur mit Hilfe weiterer Kollegen ins Auto schaffen. Dabei beschimpft und bespuckt N. die Einsatzkräfte, wird mühsam fixiert und bekommt einen Spuckschutz angelegt. Einer der Polizisten wird von ihm als Skinhead betitelt.

Vorwurf an 49-Jährigen vor Gericht in Siegen: Dem Nachbarn die Nase gebrochen

Mitangeklagt sind weitere Fälle aus dem Januar, April und Mai 2020. Da soll N. seinem Nachbarn mit einem überraschenden Kopfstoß gegen die Nase eben diese gebrochen haben. In den anderen Fällen kam es auch bereits zu Drohungen, unter anderem mit einem Taschenmesser in der Hand. Auch hier soll der Beschuldigte immer wieder in rüdestem Ton darauf bestanden haben, dass die Angegriffenen Deutschland verlassen, sonst werde er dem Nachbarn, „den Kopf abschneiden“.

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Der 49-Jährige hört die Anklagepunkte ruhig an, wirkt etwas lethargisch. Die Fragen zur Person hat er verständlich, wenn auch etwas monoton beantwortet. Daraus geht hervor, dass er nach den Vorfällen im Herbst zunächst in ein Krankenhaus kam und dann in die vorläufige Unterbringung. Er hat eine Betreuerin, die an der Verhandlung teilnimmt, soll an einer psychischen Erkrankung leiden.

Beschuldigter möchte sich vor Gericht in Siegen äußern

Richterin Elfriede Dreisbach möchte wissen, ob er alles verstanden hat und sich äußern möchte. Jaja“, antwortet N., und: „Ich möchte schon etwas dazu sagen!“ Das darf er allerdings erst beim zweiten Verhandlungstag am 4. Mai. Weil der Sachverständige zum Auftakt nicht dabei ist, der mit seinem Gutachten über den Gesundheitszustand und damit die Unterbringung nachhaltig entscheiden wird. Insgesamt sind bis Ende Mai acht Verhandlungstage angesetzt.