Siegen. Der Angeklagte schlug mit meinem Messer in der Hand zu, das Opfer verlor viel Blut: Vor Gericht in Siegen geht es um Gefängnis oder Bewährung.

Gefängnis oder nicht, ist nach den Plädoyers die Frage für den 53-jährigen Siegener, der am 4. Januar 2020 in Netphen zuschlug und seinem Opfer die rechte Wange zerschnitt, weil er dabei ein Messer hielt. „Ich bereue das zutiefst. Das tut mir unendlich leid“, sagt der Angeklagte unter Tränen im Rahmen seines letzten Wortes.

StaatsanwaltRainer Hoppmann hatte zunächst von einer empfindlichen Strafe gesprochen, angemessen angesichts der schweren Verletzung, an der das Opfer ohne Behandlung hätte sterben können. Die Folgen spüre der Geschädigte bis heute. Zwei Jahre auf Bewährung sind aber eher maßvoll. „Wer eine solche Tat begeht, geht eigentlich ins Gefängnis“, sagt Hoppmann. Die Strafe auszusetzen, sei durch Tatumstände und Persönlichkeit des Täters aber möglich – mit Bedenken. Der Mann habe Fahrlässigkeit zugegeben, ein Vorsatz sei nicht nachweisbar. Dazu komme eingeschränkte Schuldfähigkeit wegen paranoider Schizophrenie. Der Angeklagte sei bisher nicht gewalttätig aufgefallen, laut Gutachter sei das auch künftig nicht zu befürchten. Hoppmann hält eine lange Bewährungszeit von vier Jahren für angemessen. Zudem soll der Mann sich wegen seiner psychischen Erkrankung in Behandlung begeben.

Siegen: Angeklagter möchte sich wegen psychischer Probleme behandeln lassen

Laut Richterin könne eine solche Auflage nur mit Einverständnis des Angeklagten verhängt werden, der sei aber eher uneinsichtig gewesen.

Der Angeklagtewerde sich behandeln lassen und auch Medikamente einnehmen, versichert er.

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Verteidiger Jörn Menzel ist überzeugt, bei seinem Mandanten zumindest Anfänge einer Krankheitseinsicht zu erkennen. Eine Betreuung laufe wieder an. Wie der Staatsanwalt sieht er beim Täter keine direkte künftige Gefahr. Er spricht dem Opfer sein Bedauern aus: Schlimmes sei geschehen, echte Wiedergutmachung nicht möglich.

Nebenklagevertreter fordert in Siegen Haft ohne Bewährung

Nebenklagevertreter Daniel Nierenz findet Haft ohne Bewährung richtig. Hätte der Angeklagte das Messer nicht einsetzen wollen, hätte er es vor dem Schlag fallen lassen, sagt er. Die Stimmen, die der Mann im Wahn höre, seien harmlos, wenn sie nur Selbstgespräche verursachten. Führten sie aber dazu, einen anderen Menschen anzugreifen oder gar zu verletzen, werde es gefährlicher. Das könne immer wieder geschehen, fürchtet Nierenz. Sicherheit sieht er nicht, wenn eine Behandlung dem Täter überlassen wird. Die Tat sei ernst gewesen, sein Mandant wäre ohne Erste Hilfe „schlicht ausgeblutet“. Bewährung sei da nicht angemessen und vermittelbar. Er beantragt Schmerzensgeld für den Geschädigten.

Das Urteil soll am 6. April verkündet werden.