Kreuztal. Naturschutzinitiative schließt sich Widerspruch der Stadt Kreuztal gegen den Regionalplan an. Gemeinsamer Tenor: Kein Windpark am Kindelsberg.

In ihrem Ärger über den Entwurf des neuen Regionalplans hat die Stadt Kreuztal einen Verbündeten: Auch dem Umweltverband „Naturschutzinitiative“ (NI) missfällt der Windenergiebereich auf dem Kindelsberg, der auf einer Fläche von etwa 30 Hektar Platz für drei bis fünf Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils bis zu 250 Metern ermöglichen würde.

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„Das geplante Vorranggebiet am Kindelsberg ist nur eines von sehr vielen Beispielen, an denen sich zeigt, wie die Arnsberger Regionalplanung ohne jede Rücksicht auf den Natur- und Artenschutz sowie die mit den Bürgern vor Ort diskutierten kommunalen Planungen agiert“, sagt Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI. Würde der Regionalplan so in Kraft treten, würden Windparks auch da möglich, wo sie nach den kommunalen Planungen bisher ausgeschlossen waren.

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Nur eine Windkraftplanung im jeweiligen Flächennutzungsplan der Kommunen könne „den Wildwuchs dann noch eindämmen und die Standorte für Windräder steuern“, mahnt Klaus Jankowski, Sprecher der NI im Kreis Siegen-Wittgenstein. Diese Planungen haben die meisten Städte und Gemeinden inzwischen allerdings eingestellt, weil sie keine Flächen gefunden haben, die die wechselnden Vorgaben des Landes erfüllten.

Kindelsberg in Kreuztal: Wahrzeichen der Stadt und Lebensraum vieler Tierarten

Der bewaldete Kindelsberg mit Turm, Wahrzeichen der Stadt Kreuztal, sei seit dem 19. Jahrhundert ein überregional beliebtes Wander- und Ausflugsziel, stellt die NI fest. Die Flanken des Kindelsbergs seien ein lärmarmer Naherholungsraum für die Kreuztaler Bevölkerung. Der Kindelsberg weise neben zahlreichen Aussichtspunkten ein sehr dichtes Netz von Wanderwegen auf, unter anderem den Kindelsbergpfad und zwei Waldlehrpfade. Der Landesbetrieb Wald und Holz bewerte das Gebiet als Erholungswald der Stufe 1. Bau- und Bodendenkmäler machten das Gebiet zu einem anerkannten regional bedeutenden Kulturlandschaftsbereich.

Geschichte

Am 26. Mai 1907 wurde der Kindelsbergturm eingeweiht. Gilberg-, Giller- und Rabenhainturm standen zu diesem Zeitpunkt schon. Vorher war auf dem Kindelsberg ein Fest- und Tanzplatz, und auch die Kaiserlinde stand schon dort, 1878 gepflanzt aus Dankbarkeit, dass Kaiser Wilhelm I ein Attentat überlebt hatte.

Oben auf der Laterne, der Kuppel mit der Aussichtsplattform, sollte eine Feuerschale angebracht werden. Die Stadt Siegen spendierte die Kupferschale, in der zu Kaisers Geburtstag Teer und Öl verbrannt wurden. Schon 1910 griff das Freudenfeuer auf die Laterne über, die 1929 zum ersten und 1981 zum zweiten Mal erneuert wurde.

Im nahen Umfeld und in den angrenzenden Niederwäldern der geplanten Vorrangfläche befänden sich schon jetzt gefährdete Bestände des Großen Mausohrs, Raufußkauz, Feldlerche, Baumpieper, Graureiher, Waldohreule, Flussregenpfeifer, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Schwarzmilan, Rotmilan, Feldsperling, Wespenbussard, Gartenrotschwanz, Grauspecht, Waldkauz, Grasfrosch und Gebändertem Feuersalamander. Nicht weit entfernt befinden sich zwei Brutplätze des Rot- und Schwarzmilans. Die Abstandsempfehlung von 1500 Metern für den Rotmilan werde unterschritten. Der Umweltbericht zum Regionalplan-Entwurf schließe artenschutzrechtliche Konflikte nicht aus.

Der Widerstand gegen einen Windpark am Kindelsberg in Kreuztal

Schon 2013 habe der Kreuztaler Rat sich gegen eine Windkraftplanung auf dem Kindelsberg ausgesprochen. Die geplante „Zupflasterung“ des Kindelsbergs mit Windrädern könne nur noch „durch eine Vielzahl von Einwendungen der betroffenen Einwohner verhindert werden“, so der Umweltverband.

Die Naturschutzinitiative werde sich auch mit den anderen geplanten Vorranggebieten für Windräder und „anderen naturzerstörenden Festsetzungen“ – zum Beispiel neuen Gewerbegebieten – im Entwurf des Regionalplans auseinandersetzen, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

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Die Darstellung von Vorrangzonen für Windräder in einem Regionalplan sei weder vom Landesentwicklungsplan noch in gesetzlichen Vorschriften des Bundes- und Landesrechts gefordert. Es gebe auch keine gesetzlichen Flächenvorgaben für Windenergieanlagen. Der Gesetzgeber überlasse es den Städten und Gemeinden, der Windkraft Raum im Außenbereich zu schaffen oder aber durch planerische Zurückhaltung der Windkraftindustrie freie Bahn zu lassen. „Die Darstellung von Vorranggebieten im Regionalplan in einem der waldreichsten Kreise in NRW stelle eine Übergriffigkeit staatlicher Stellen in die kommunale Planungshoheit dar.“ Offensichtlich, so die Naturschutzinitiative, sei das ein Versuch, Projektierungsgesellschaften, „die sich für die Region nicht im Geringsten interessieren, planerische Vorteile zu verschaffen“.