Kreuztal. Die Planung für die Südumgehung Kreuztal ist rechtswidrig: Das Urteil des OVG ruft Reaktionen hervor – nicht nur in Kreuztal.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, mit dem der Planfeststellungsbeschluss für die Kreuztaler Südumgehung für rechtswidrig erklärt wird, beschäftigt Politik und Verwaltungen.
Das sagt der Bürgermeister
Kreuztals Bürgermeister Walter Kiß hofft, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Südumgehung weiter Bestand hat. In dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW werde das Baurecht nicht aufgehoben. Beanstandet werde allein, dass die Ausgleichsflächen für den Eingriff in Natur und Landschaft vor allem den Reit- und Fahrverein Kindelsberg belaste. „Ich plädiere dafür, dass die Beteiligten sich zusammensetzen“, sagt Walter Kiß im Gespräch mit dieser Zeitung. Er könne sich vorstellen, dass der Verein sich mit dem Landesbetrieb Straßenbau über eine Entschädigung verständige und im übrigen von seiner Klage Abstand nehme. Ausdrücklich für zulässig hatte es das Gericht nämlich erklärt, „eine Existenzgefährdung eines Betroffenen bei der Planerstellung zu unterstellen“.
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Bürgermeister Kiß zeigt sich „sehr enttäuscht“, dass der Landesbetrieb offensichtlich zu wenig Rücksicht auf die Eigentümerstellung des Vereins genommen habe. „Die Entschädigungsfragen hätte man früher erkennen müssen.“ Walter Kiß erinnert daran, dass die Stadt schon ins Umlegungsverfahren „nennenswerte Flächen“ eingebracht habe, um Grundstückseigentümern ein Tauschangebot machen zu können. Alternative zu einer Einigung könne nun auch der Kauf von Ökopunkten sein. Andere Ausgleichsflächen könnten zwar gefunden werden, deren artenschutzrechtliche Begutachtung würde aber viel Zeit kosten. „Wir sehnen die Straße herbei.“ Dabei legt der Kreuztaler Bürgermeister Wert darauf, die Südumgehung losgelöst von der Route 57 zu betrachten. Die Ortumgehungskette nach Wittgenstein sei „eine relativ neue Planung“. An der Südumgehung, die die Stadtmitte und Ferndorf entlasten soll, werde dagegen schon seit über 30 Jahren gearbeitet. „Wir könnten längst gebaut haben.“
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Das sagen die Straßenplaner
Die Bezirksregierung, die das beklagte Land Nordrhein-Westfalen vertritt, hielt sich auch am Montag noch bedeckt. Die Behörde werde die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und sich „in Ruhe damit auseinandersetzen“, sagte Christoph Söbbeler auf Anfrage, „wir werden das mit viel Sorgfalt angehen.“ Julia Ollertz, Sprecherin der Regionalniederlassung von Straßen NRW, weist darauf hin, dass das Gericht die meisten Punkte der Klage abgewiesen habe. Das sei auch als Bestätigung der Planung zu sehen. „Wir müssen jetzt sehen, wie wir da nachbessern können.“
Das sagt die CDU
„Enttäuschend und frustrierend“ nennt Hermann-Josef Droege, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, das OVG-Urteil zur Kreuztaler Südumgehung. „Weitere Zeit wird verstreichen, in der Anlieger der B 508 im Ferndorftal, Arbeitnehmer zwischen Kreuztal und Wittgenstein sowie Unternehmen insbesondere in Wittgenstein unter Lärm, Abgasen, Zeitverlust und Kostennachteilen leiden müssen.“ „Bürgerinnen und Bürger verlieren nach so vielen Planungsjahren, öffentlichen Debatten und Bürgerbeteiligungsverfahren Geduld und Verständnis“, sagte Droeges Stellvertreter André Jung, der zugleich CDU-Fraktionschef in Hilchenbach ist.
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Das Urteil bedeute aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion keine Absage an die Route 57. Die „ zusätzliche Planungsschleife“ betreffe „ausschließlich eine einzige Abwägungsfrage, nämlich den ausreichend geprüften und angemessen abgewogenen Ausgleich für den Reiterhof“. Hermann-Josef Droege: „Es geht weiter, und zwar hoffentlich mit Hochdruck, nicht nur in Kreuztal, sondern auch in allen anderen Planungsabschnitten der Route 57 ab Kreuztal bis nach Wittgenstein.“
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Bundestag und Bundesrat hätten den Bundesverkehrswegeplan als Gesetz verabschiedet, betont stellvertretende Landrätin Ulla Belz: „Damit liegt die Route 57 im überragenden Interesse nicht nur unserer Region, sondern auch des Bundesgesetzgebers“. Nun warte die CDU-Kreistagsfraktion „mit besonderer Spannung“ auf den aktuellen Planungsbericht des Landesbetriebs Straßenbau, den sie kurz vor Urteilsverkündung in Abstimmung mit der SPD-Kreistagsfraktion gefordert habe.
Das sagen die Abgeordneten
„Nun muss die Planung für die Südumgehung Kreuztal zügig nachgebessert werden“, fordert CDU-Bundestagsabgeordneter Volkmar Klein. Dass eine vollständige Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt wurde, sei eine gute Entscheidung. „Die Region braucht die Straße“, sagt die CDU-Landstagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach. Die Unterstützung der Wirtschaft durch bessere Verkehrswege sei „ein Beitrag zum Erhalt unseres Wohlstands und wichtig für den Erfolg der heimischen Industrie- und Tourismusregion“. Die Entlastung der Anwohner von Abgas, Lärm und Schmutz habe einen ebenso hohen Stellenwert. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der letzten Jahre nähmen auch die gesundheitsbedrohenden Einwirkungen auf das Wohlbefinden der direkten Anlieger zu.
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