Siegen/Netphen. Ortsbürgermeister übel bedroht: Nach Schädelbruch und schwerem Trauma zusammen mit Alkoholexzessen häufen sich bei Mann aus Netphen Straftaten.

Es zieht sich, das Verfahren gegen einen 35-jährigen Mann aus Netphen, der unter anderem im Juli 2020 übelste Drohungen gegen den Ortsbürgermeister von Eckmannshausen ausgestoßen hat. Dazu kommen noch einige weitere Taten, die der Angeklagte weitgehend auch bereits eingeräumt hat.

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Bis auf wenige, die vor dem 7. Juni gelegen haben, müsse er von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des Probanden ausgehen, stellt Nervenarzt Dr. Bernd Roggenwallner am Montag, 22. März, in seinem Gutachten fest. An jenem 7. Juni des Vorjahres war der Angeklagte an einer Bushaltestelle schwer gestürzt, hatte sich einen Schädelbruch und damit verbunden ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen zugezogen.

Auffällig: Nach der Verletzung ballten sich die Straftaten

Noch Ende des Monats habe der Mann unter Kopfschmerzen, Drehschwindel und erhöhter Aggression gelitten. In Zusammenhang mit den schweren Alkoholexzessen jener Zeit sei das eine sehr problematische Situation gewesen, wertet der Gutachter. Der Angeklagte, der nach eigenem Bekunden unter schwerer Alkoholsucht sowie der Abhängigkeit von Benzodiazepinen leidet, habe ja nicht erst seit Anfang Juni wieder stark getrunken. Dennoch sei es mehr als auffällig, dass sich die Straftaten erst nach der Verletzung geradezu ballten, während vorher kaum etwas geschehen sei. Ein Zusammenhang könne daher nicht ausgeschlossen werden.

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Eine Psychose hat Dr. Roggenwallner ausdrücklich nicht diagnostiziert. Wegen einer solchen sei der Angeklagte doch von 2012 bis 2019 in der Psychiatrie gewesen, merkt die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach an. „Das muss ja nicht heißen, dass er eine hat“, schmunzelt der Dortmunder Mediziner. Er habe in den Akten keine Hinweise gefunden, halte sich in der Diagnose zugleich auch zurück, „weil es keine Untersuchung gab“. Der Angeklagte hatte sich dem verweigert.

Hintergrund für Straftaten laut Gutachter vor allem Alkohol

Der Gutachter sieht aber insgesamt eher die langjährige Sucht nach Alkohol und anderen Mitteln als Hintergründe für die Straftaten. Er zweifelt zugleich daran, ob weitere gefährliche Gesetzesverstöße zu befürchten seien, wenn der Mann, der eine freiwillige Therapie anstrebt, nicht in eine Zwangsentziehung kommt. Soweit es nicht um die Vorfälle nach dem Unfall gehe, sei der 35-Jährige nicht durch Gewalt aufgefallen.

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Der Staatsanwalt hatte Urlaub und noch keine Zeit, das schriftliche Gutachten durchzuarbeiten. Die Schlussvorträge werden daher geschoben. Verteidiger Dr. Achim Lüdeke möchte wissen, ob eine zukünftige Bereitschaft seines Mandanten zur Exploration durch den Gutachter eine Chance biete, die seinerzeitige Unterbringung als fehlerhaft anzugehen. „Möglich“, bleibt der Sachverständige vorsichtig.

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