Siegen. Für das Stadtfest Siegen und das Bürgerfest Geisweid sind verkaufsoffene Sonntage beantragt. Noch ist aber unklar, ob die Feste 2021 stattfinden.

Zwei verkaufsoffene Sonntage sind für das laufende Jahr angemeldet: Zum Stadtfest in Siegen am 29. August und zum Bürgerfest in Geisweid am 10. Oktober. Zur Umsetzung kommt es natürlich nur „soweit aufgrund des pandemischen Geschehens möglich“. Das steht in der Vorlage, mit der sich am 25. Februar der Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung als erstes politisches Gremium befasst und über die am 14. April der Rat entscheidet.

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2019 hatte es in Siegen-Mitte zum ersten Mal seit 2016 wieder einen verkaufsoffenen Sonntag gegeben, ebenfalls zum Stadtfest. In den Vorjahren war die Durchführung jeweils an Gegenwehr der Gewerkschaften gescheitert, die sich auf den Sonntagsschutz beriefen. Entsprechende juristische Schritte gegen die Beschlüsse hatten in mehreren deutschen Städten Erfolg, die Stadt Siegen ging daraufhin in die Defensive.

Siegen: Gewerkschaft Ver.di lehnt verkaufsoffene Sonntage weiterhin ab

Eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes NRW im Jahr 2018 ermöglichte es, „für die Gemeinden eine rechtssichere Lösung zu schaffen, eine ausnahmsweise Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen zu genehmigen“, wie in der Vorlage erläutert ist. Gestattet ist eine sonntägliche Ladenöffnung von 13 bis 18 Uhr demnach, wenn es einen übergeordneten Anlass gibt und die Ladenöffnung „als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung“ erscheint. Davon ist unter anderem bei Festivitäten auszugehen, die auch ohne geöffnete Geschäfte dieselben hohen Besucherzahlen hätten wie mit. Auf das Stadtfest Siegen und das Bürgerfest Geisweid trifft das zu – unter anderem daran zu erkennen, dass die Veranstaltungen in Siegen 2017 und 2018 trotz sonntags geschlossener Läden Publikumsmagnete waren.

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2020 hätten Siegen und Geisweid verkaufsoffene Sonntage gehabt, wären nicht beide Feste coronabedingt abgesagt worden. Die Gewerkschaft Ver.di bleibt bei ihrer generellen Ablehnung der Sonntagsöffnung, räumt aber ein, dass die rechtlichen Voraussetzungen für beide Termine 2021 erfüllt sind.

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