Siegen/Hilchenbach. 20-Jähriger muss sich für brutale Tat in Hilchenbach vor dem Landgericht Siegen verantworten. Staatsanwalt: Immer schon Wunsch, Menschen zu töten

„Wie geht es Ihnen“, fragt die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst den Beschuldigten. „Ganz gut“, antwortet der 20-Jährige. Der Auftakt der Schwurgerichtsverhandlung am Dienstag, 16. Februar, wirkt locker, fast beiläufig. Der Anlass ist es nicht. Der junge Mann ist „hinreichend verdächtig“, in der Nacht vom 23. auf den 24. August 2020 in Hilchenbach einen 74-Jährigen getötet zu haben.

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Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus. Offensichtlich hat der mutmaßliche Täter eine gute Stunde lang immer wieder auf sein Opfer eingestochen, bis dieses am Blutverlust starb. Unter anderem deshalb, „weil er den lange gehegten Wunsch hatte, einmal einen Menschen zu töten“, trägt Anklagevertreter Fabian Glöckner vor.

Auf der Suche nach Drogen oder Geld zum Haus des Opfers in Hilchenbach

Der Beschuldigte soll mit einem Mittäter auf der Suche nach Drogen oder Vermögenswerten zum Haus des Opfers gekommen und dort eingebrochen sein. Während der Freund draußen wartete, durchsuchte er nach den Ermittlungen das Haus, stieß im Obergeschoss auf den schlafenden Senior, geriet mit diesem aneinander und stach in der Folge „mindestens 20 Mal“ auf dessen Kopf und Oberkörper ein. Zunächst soll der Beschuldigte einen mitgebrachten Schraubendreher benutzt haben, später noch eine vorgefundene Gartenschere. Gleich zu Beginn habe er die Augen des Opfers als Ziel gehabt.

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Eine Stunde soll darüber vergangen sein, in der sich das Durchsuchen des Hauses und weitere Stiche abgewechselt haben müssen. Der Senior sei schließlich am Blutverlust sowie dem Einatmen von Blut durch einen Durchstich der Nase verstorben sein. Danach habe der mutmaßliche Täter im Internet auf dem PC des Toten zwei Elektro-Fahrräder bestellt, ein Paar Schuhe und eine Jacke gestohlen.

Blutbefleckter Überweisungsträger bei Hilchenbacher Sparkasse verweigert

Am anderen Morgen betrat er mit einem Überweisungsträger über 11.139,99 Euro die Hilchenbacher Sparkasse und wollte das Geld für die E-Bikes vom Konto des Opfers abbuchen lassen. Die angesprochene Angestellte weigerte sich, „den blutbefleckten Überweisungsträger anzunehmen“. Der Beschuldigte füllte einen weiteren aus und warf ihn in der Sparkasse ein. Ausgeführt wurde das Geschäft nicht mehr.

Der 20-Jährige ist vorläufig in der Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn untergebracht. Zur Tatzeit soll er schuldunfähig gewesen sein, aufgrund einer „paranoiden Schizophrenie mit hebephrener Prägung“ (siehe Infobox), wie ein erstes Gutachten ergeben hat. Das Schwurgericht wird nun über die endgültige Unterbringung wegen anhaltender Gefährlichkeit des Siegerländers entscheiden müssen. Dafür sind acht weitere Verhandlungstage bis Ende April angesetzt.

Die Diagnose

„Hebephren“ meint eine Unterform der Schizophrenie: Benannt nach der antiken griechischen Göttin der Jugend, Hebe, stehen Veränderungen des Gefühls- und Gemütslebens im Vordergrund.

Zum Auftakt bleibt es aufgrund einer Verhinderung des Sachverständigen bei der Verlesung der Antragsschrift. Verteidigerin Julia Kusztelak kündigt bereits an, dass ihr Mandant nichts zur Sache aussagen werde. Am Montag, 22. Februar, geht es weiter.

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