Siegen. Handel mit Amphetamin und Betrieb einer illegalen Zockerbude in Siegen vor Gericht: Das Ordnungsamt musste zur Kontrolle die Polizei mitnehmen...

Anonyme Hinweise auf eine illegale Spielhalle in der Sandstraße haben dem Siegener Ordnungsamt bereits seit Sommer 2019 vorgelegen. Die seien auch jeweils an die Polizei weitergeleitet worden. Am 15. November ist es dann zu einer ersten offiziellen Kontrolle gekommen, berichtet eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung am Montag, 30. November, im Verfahren vor der 1. Großen Strafkammer des Siegener Landgerichts.

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Dort wird der Prozess gegen drei Männer fortgesetzt, von denen zwei mit dem gewerbsmäßigen Handel mit Amphetamin sowie dem Betrieb des „Zockerladens“ zu tun gehabt haben sollen. Der Dritte hat bereits gestanden, regelmäßig Drogen gekauft und zum Teil an eigene Kunden weiterveräußert zu haben.

Versuch, an der Sandstraße in Siegen Café zu gründen scheitert

Die Kontrolle der Spielhalle habe „12 oder 13 Geldspielgeräte“ gezeigt, mehrere Spieltische und ein Wettterminal, berichtet die Zeugin. Die Kontrolle sei abgebrochen worden, weil sich mit fünf Personen, die offenbar eine Beziehung zur Geschäftsleitung hatten, „eine hitzige Diskussion“ ergeben hätte. „Wir waren nicht bewaffnet“, ergänzt die Sachbearbeiterin vielsagend.

Keine Genehmigung

Auf Nachfrage von Staatsanwältin Tabea Schneider schildert die Zeugin die Hintergründe für den erlaubten Betrieb einer solchen Spielhalle: Geldspielgeräte dürften nur in konzessionierten Betrieben aufgestellt werden, „bis zu zwei in Gaststätten und bis zu zwölf in Spielhallen“. Insgesamt bedürfe es dreier Genehmigungen, keine davon habe vorgelegen.

Einige Tage später habe sie Kontakt mit dem angeblichen Betreiber gehabt, ein Bruder eines der Angeklagten. Der habe argumentiert, es handele sich um eine geschlossene Gesellschaft, die nur abends öffne und einem beschränkten Personenkreis für gemeinsames Spielen offenstehe. Wiederum einige Zeit später sei ein Anwalt vorstellig geworden, „dann kam Corona“. Am 20. Mai durchsuchten Polizei und Ordnungsamt gemeinsam die Räume. „Wir haben noch eine einzige Person angetroffen“, sagt die Zeugin und beschreibt ansonsten einen Raum voller Zigarettenqualm. Es müsse kurz vor dem Eintreffen noch Betrieb gewesen sein. Kurz danach habe der erwähnte Bruder des Angeklagten versucht, in den Räumen ein Café zu eröffnen, woraus aber nichts geworden sei.

Verteidiger: Anonyme Hinweise führen zur Siegener Polizei

Als das Gericht eine technische Pause ankündigt, um Aufnahmen aus der sehr umfangreichen Telefonüberwachung abspiele zu können, reagiert Verteidiger Torben Petry mit einem langen Antrag, der jede Nutzung dieser Beweismittel als unzulässig betrachtet: Aufgrund anonymer Hinweise eine Vertrauensperson einzusetzen sei schon nicht geeignet gewesen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, kritisiert der Jurist. Die anonymen Hinweise hätten zudem große Ähnlichkeiten mit Eigenheiten aus der Korrespondenz der Siegener Polizei – er könne nicht ausschließen, dass sie auf Geräten der Beamten vorgeschrieben worden seien. Sein Mandant sei ein unbescholtener Bürger, ungerechtfertigt ins Visier der Polizei geraten – Telefonüberwachungsmaßnahmen seien nur zulässig, um bereits bekannte Straftaten auszuforschen, nicht um künftige zu verhindern. Petrys Kollege Marc Wandt schließt sich an.

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Die Staatsanwältin weist das als Prozessverschleppung zurück. Es sei alles rechtmäßig zugegangen, das lasse sich auch objektiv belegen. Die Vorwürfe gegen die Polizei bezeichnet Tabea Schneider als „böswillige und unverschämte Unterstellung“. Dass die Angaben der Vertrauensperson nicht bis in alle grundsätzlich möglichen Einzelheiten gingen, läge in der Natur der Sache, um Anonymität und Schutz der Quelle zu gewährleisten. Die Kammer beendet den Verhandlungstag, um die Anträge eingehend zu prüfen. Am Dienstag geht es weiter.

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