Burbach/Siegen. Corona ist auch im Burbach-Prozess angekommen und verursacht eine Zwangspuse.

Nun ist sie auch im „Burbach“-Verfahren angekommen, die umfassende Maskenpflicht. Obwohl am Eingang zum Hüttensaal noch schriftlich darauf verwiesen wird, die Maske bis zum Sitzplatz zu tragen, folgt nach der Schleuse der Hinweis eines Wachtmeisters zur Neuregelung. „Anordnung der Siegerlandhalle“, schiebt er als Begründung nach.

Erklärung für längere Prozesspause

Eher beiläufig erfährt die Öffentlichkeit, dass der Ausfall des letzten Verhandlungstages vor der längeren Unterbrechung am 25. September ebenfalls einen Virusbezug aufwies. Einer der Angeklagten stand unter Coronaverdacht, wurde später aber negativ getestet. Ein Verteidiger hat nachgefragt, wie es denn mit den Fristen aussehe, weil die eigentlich überschritten wären. Da sei die Hemmungsregel in Kraft getreten, beruhigt ihn die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. Es geht also weiter.

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Es werden erneut drei polizeiliche Aussagen von früheren Bewohnern vorgelesen, die unbekannten Aufenthaltes sind. Ein Mann ist abgeschoben worden. Zwei waren Algerier, einer aus Syrien. Alle drei haben angegeben, über andere Länder eingereist zu sein, ohne dort vorher die Gelegenheit für einen Asylantrag zu nutzen. Schließlich waren sie auch jeweils nur ein paar Tage in der Einrichtung. Einer war wegen Rauchens zwei Stunden im „Problemzimmer“, obwohl er selbst nicht geraucht haben wollte: „Aber die Wachmänner interessierte das nicht.“

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Von Wachleuten geschlagen

Ein anderer wurde nach seinen Ausführungen mehrere Tage eingesperrt, weil er in eine Auseinandersetzung verwickelt war. Ein Marokkaner mit gebrochenem Arm habe einen Streit mit mehreren Syrern gehabt, er habe diesem beistehen wollen. Dafür landeten beide Männer im „PZ“, der Zeuge sogar bei der Polizei. Die wiederum hätte ihn nicht zurückgebracht, „ich bin 25 Kilometer zu Fuß gelaufen“. Bei seiner Ankunft im Lager sei er noch einmal für zwei Tage eingesperrt worden. Mit dem Marokkaner. Der sei geschlagen worden, „weil er in die Zelle urinierte und ich mich beschwert habe“. Schließlich will der Zeuge noch angeboten haben, seinen Asylantrag zurückzunehmen, um schneller wieder freigelassen zu werden.

Erste Station für Geflüchtete

Seit 2018 läuft der so genannte „Burbach-Prozess“. Angeklagt waren anfangs 38 Personen, hauptsächlich Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete. Sie sollen im Jahr 2014 Bewohner misshandelt haben.

In Burbach wurden Geflüchtete aufgenommen, um sie möglichst erst nach Abschluss ihres Asylverfahrens Städten und Gemeinden zuzuweisen. Die 2013 eröffnete Einrichtung für 500 Geflüchtete wurde 2017 geschlossen.

In einer Aussage wird bestätigt, dass bei der Ankunft auf Verbote und mögliche Strafen hingewiesen wurde, „aber nicht auf das Problemzimmer“. Auf Nachfrage des Vernehmungsbeamten, wie denn die Strafen hätten aussehen sollen, zitiert der Zeuge den immer wieder im Prozess erwähnten „Ober-Sozialbetreuer“, der aktuell aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist. Der habe gesagt, es könne Nachteile bei der Zuteilung nach dem Lager geben, dann gehe es in ein kleines Dorf weit weg von der nächsten Stadt.

Angeklagter meldet sich krank

Abschließend bekommen die Anwesenden die Wahllichtbildvorlage – eine Art Gegenüberstellung mit Fotos – zu sehen, die vor einer Woche auch schon im abgetrennten Verfahren gegen Steven K. eingeführt wurde. Diesmal mit öffentlicher Verlesung der dazugehörigen Namen. Im Prozess gegen K. wird ansonsten nicht viel verhandelt an diesem Tag. Der Angeklagte hat sich krank gemeldet. Es werde wohl nur eine kurze Besprechung mit den Verteidigern über den weiteren Ablauf geben, erwartet Oberstaatsanwalt Christian Kuhli.

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