Burbach/Siegen. Gegen einen ehemaligen Sicherheitsmann der Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung in Burbach wird getrennt verhandelt.
Das abgetrennte Verfahren gegen den früheren Burbach-Sicherheitsmann Steven K. geht dem Ende zu. Beim nächsten Mal in einer Woche werde ihr Mandant Angaben zu seiner Biographie machen, stellt Verteidiger Oliver Guski in Aussicht, „nach einer Vorbereitung mit uns.“ K. werde aber „keine Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten“, fügt der Anwalt aus Karlsruhe an. Der Oberstaatsanwalt lacht. „Das haben Sie sich selbst zuzuschreiben, Herr Kuhli“, betont Oliver Guski. Der Angeklagte fühle sich seitens der Behörde „vorverurteilt und schlecht behandelt“.
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Delikte aus dem Jahr 2014
Es geht zum wiederholten Male mit Verspätung los. Das liegt aber nicht am Angeklagten, obwohl der erneut kein reserviertes Zimmer im Siegener Hotel vorgefunden hat. Eine Schöffin ist zu spät. Dann wird ein Mitangeklagter aus dem Hauptverfahren vernommen, den K., zuvor als Zeugen für einen ihm vorgeworfenen Vorfall von 2014 genannt hat, als das Urinieren eines Mannes in ein Waschbecken zu heftigen Komplikationen geführt haben soll. Angeblich hatte ein Bewohner versucht, einen Feuerlöscher auf die Wachmänner zu werfen, darunter auch K., war danach gemäß Anklage zu Boden gebracht und misshandelt worden. Der Gemaßregelte sagte aus, unschuldig angegangen worden zu sein, den Feuerlöscher im Handgemenge gestreift, aber nie in der Hand gehabt zu haben.
Nach Darstellung des Angeklagten war der Gegenstand hingegen geflogen und von seinem Kollegen abgewehrt worden. „Da hatte ich keinen Dienst“, verneint der Kollege diese Version im Zeugenstand. Er sei sämtliche Fälle mit seinem Anwalt durchgegangen und wisse nur noch, dass am Folgetag darüber gesprochen worden sei. Wäre ein Feuerlöscher in seine Richtung geflogen „und hätte ich den abgewehrt, wüsste ich das sicher noch“, stellt er fest.
Chatverlauf wird zum Beweis
Auf einen Chat angesprochen, in dem K. geschrieben hatte, dass der Zeuge nicht damit umgehen könne, dass Bewohner erst fixiert und dann „mit Pfeffer und Schlägen traktiert“ würden, deshalb kündigen wolle, nickt dieser. Er habe es nicht für gut befunden, dass einer der anderen Wachmänner, der getrennt angeklagt ist, ständig Streit mit den Bewohnern gesucht habe. „Ich wurde auch am Mittag gebeten, mal mit einem Handy zu helfen und am Abend als Nazi beschimpft“, erzählt der Zeuge. Trotz solcher Aktionen sei es ihm immer wichtig gewesen, die Bewohner fair zu behandeln.
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Der Kollege hingegen – den auch der Angeklagte in jenem Chat als einen bezeichnet hat, der das Ansehen beider Wachdienste in Burbach gefährde – habe allein Streit gesucht und ihn in solche Sachen hineinziehen wollen. „Einmal lag ein Marokkaner betrunken am Boden. Da hat er gesagt, zeig mal, was Du kannst“, erinnert sich der Zeuge. So etwas habe er aber trotz aller Sticheleien des anderen nie getan. Diesen allein habe er bei anderen Misshandlungen beobachtet und über solche Dinge auch mit der Leitung des Wachdienstes gesprochen.
Persönliches beim nächsten Mal
Persönliche Dinge will Steven K. erst am 26. Oktober preisgeben. Sein Bundeszentralregisterauszug wird allerdings bereits verlesen, weist neben diversen Drogendelikten und Betrügereien mehrere Körperverletzungsdelikte auf. Der Oberstaatsanwalt möchte noch einen anderen Mit-Angeklagten hören, der bei der Polizei Angaben zum obigen Vorfall gemacht hat, die nicht „deckungsgleich“ mit denen des K. seien, findet Christian Kuhli. Dass nämlich der mutmaßlich Geschädigte in Fesseln und blutverschmiert in den Wachcontainer gebracht worden sei.
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