Siegen. Spediteure in Siegen befürchten Übles: Schwertransporte werden wieder umständlicher – und teurer.

Speditionen kritisieren neue Regelungen für die Schwertransporte. Die IHK Siegen hatte zu einem fachlichen Austausch zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und deren Auswirkungen auf die Großraum- und Schwertransporte eingeladen. Der Tenor unter den anwesenden Spediteuren war einhellig: Die Rahmenbedingungen für den Transport großer und schwerer Erzeugnisse werden sich mit dem Jahreswechsel spürbar verschlechtern, wenn nicht die Notbremse gezogen wird.

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Zentraler Stein des Anstoßes: Die örtliche Zuständigkeit wird neu geregelt. In Deutschland müssen bei Schwertransporten sowohl der Einsatz des Transportfahrtzeuges als auch die vorgesehene Transportroute behördlich genehmigt werden. Constanze Muschter, geschäftsführender Vorstand der Genossenschaft für Schwertransporte und Kranarbeiten (Genosk eG), erläuterte die Änderungen.

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Anträge nur noch an Start- und Zielort

Bislang können die Anträge bei verschiedenen Straßenverkehrsbehörden gestellt werden: dort, wo der Transport startet oder da, wo der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Dadurch verteilt sich die Antragslast räumlich. Dies soll nun stark eingeschränkt werden: Ab Januar sollen Einzel-Anträge nur noch am Start- und am Zielort des Transportes gestellt werden können. „Wir erwarten hierdurch deutliche Verzögerungen bei der ohnehin schon langwierigen Bearbeitung von Genehmigungsanträgen. Einige kleine Straßenverkehrsbehörden werden es mit einer Flut an Anträgen zu tun bekommen, andere werden ihr fachkundiges Personal plötzlich mit anderen Aufgaben auslasten müssen.“

Häufig kennen sich die Mitarbeiter in den Speditionen und die Behördenvertreter durch unzählige Kontakte. Probleme können pragmatisch gelöst werden, ohne immer wieder „bei Adam und Eva“ beginnen zu müssen. Die Neuregelung droht dies zu ändern.

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Wettbewerbsfähigkeit geschwächt

Jörg Reichmann (STL-Logistik AG): „Niemand kann aktuell vorhersehen, wie sich die Antragsströme verteilen werden. Die Behörden können personell überhaupt nicht planen und sich vorbereiten. Die Folgen werden wir zu spüren bekommen.“ Dies werde dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Unternehmen im heimischen Wirtschaftsraum zu schwächen, ist sich auch Peter Bender, Geschäftsführer der Spedition Bender GmbH sicher: „Fast überall in Europa gibt es vereinfachte Verfahren für Schwertransporte. In Deutschland geht man den umgekehrten Weg. Selbst für Fachleute wird es immer schwieriger, bei dem Regelungsdickicht überhaupt noch durchzublicken!“ Die Forderung: Die Anträge sollen weiterhin bei den für den jeweiligen Standort der Unternehmen des Großraum- und Schwertransportes zuständigen Verkehrsbehörden gestellt werden können.

Höhere Gebühren für Genehmigungen

Für Unverständnis sorgt auch eine zweite Neuregelung. Sie betrifft die neue Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, die im Zuge der StVO-Novelle wirksam wird. Die Gebühren sollen bundesweit einheitlich sein: Probeberechnungen zeigten, dass die Gebühren um das Drei- bis Vierfache höher liegen werden, betont etwa Wolfgang Dornseiff (Dornseiff Autokrane GmbH & Co. KG).

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