Siegen. Im Siegener Prozess um Misshandlungen von Geflüchteten wird die Aussage des Mannes verlesen, der gefilmt wurde – danach brach der Skandal aus.
Eine Praktikantin wird am Donnerstag im Burbach-Verfahren gehört, die im Juli auch schon im abgetrennten Prozess gegen den Wachmann Steven K. ausgesagt hat. Vor dem „großen Plenum“ fallen die Fragen etwas allgemeiner aus. Die Frau selbst bleibt entsprechend noch unverbindlicher, als bereits vor einigen Wochen, als sie sich alle Mühe gab, den Angeklagten möglichst zu entlasten.
Sie sei durch ihre Freundschaft zu einem anderen Ex-Wachmann nach Burbach gekommen, nur für zwei Wochen, „und fast immer nur im Eingangscontainer“, berichtet die 26-Jährige. Vom Problemzimmer habe sie damals vor Ort im September 2014 gar nichts gehört, „erst später“. Darüber sei nicht unter den Kollegen gesprochen worden. „Die waren ohnehin bemüht, mich aus allem herauszuhalten“, betont die Zeugin, die weder im Wachraum, noch beim Personal jemals Pfefferspray oder Schlagstöcke bemerkt haben will. Nicht einmal Handschellen, verneint sie eine entsprechende Nachfrage des Gerichts.
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Das Jochbein gebrochen
Sicherlich sei auch einmal lauter mit den Bewohnern gesprochen worden, aber von ernsten Aggressionen kann sie nichts aussagen. Immerhin bejaht sie, einen Polizeieinsatz mitbekommen zu haben. „An meinem letzten Tag“, war das, da habe es eine Auseinandersetzung in der Caféteria gegeben. „Ich habe mir das Jochbein gebrochen“, sagt die Zeugin: „Erst kam eine Birne geflogen, dann war ein sehr großer Bewohner. Ich stand wohl einfach falsch.“
Danach stehen wieder Aussagen von Zeugen auf dem Programm, die verlesen werden müssen, weil die Personen trotz aller Fahndungsbemühungen nicht greifbar sind. Ein Zeuge berichtet, wie er mit einer Dose Bier in seinem Zimmer erwischt wurde, nicht so schnell mit dem „Verschwinden lassen“ war, wie seine Mitbewohner, und dafür ins „PZ“ kam. Er sei widerstandslos mitgegangen, allerdings nicht freiwillig in jenem Raum gewesen. Er habe gewusst, dass Alkohol in der Unterkunft verboten war. Über Sanktionen sei aber nichts bei der Ankunft mitgeteilt worden. Zwang oder Gewalt habe er nicht erfahren.
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In den Magen geschlagen
Das ist anders bei jenem Zeugen, der unfreiwillig „Hauptdarsteller“ des berüchtigten Videos geworden ist. Der 19-jährige Algerier hat ausgesagt, an einem Abend im April mit einigen Kollegen aus Burbach zurückgekehrt zu sein. Sie hätten nicht in der Unterkunft getrunken, sondern außerhalb zu fünft eine Flasche Wodka geleert. Die Wachen hätten ihn wohl im Blick gehabt, weil er vormittags bereits einmal Widerworte gegeben hätte, ihn durchsucht und eine kleine Flasche Schnaps gefunden. Sein Angebot, diese wegzuwerfen, sei nicht akzeptiert, er stattdessen eingesperrt und dort auch geschlagen worden. Dass er sich dann auf die Matratze erbrechen musste, begründet der Mann mehr oder weniger mit einem vorherigen Schlag in den Magen durch einen Wachmann.
Dass gefilmt oder fotografiert wurde, will er „am Blitzen“ gemerkt haben. Mehrere Tage sei er dann im „PZ“ geblieben und nur zu den Mahlzeiten herausgelassen worden. Er habe die Matratze bezahlen sollen, letztlich aber doch nichts entrichtet, sei zwei Tage nach seiner Entlassung aus der Einrichtung verschwunden. Nach seiner Aussage hielt er sich in Dortmund und Iserlohn auf, beantragte erneut Asyl, in der Hoffnung, besser behandelt zu werden, und wurde schließlich festgenommen.
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Den Fuß in den Nacken gesetzt
Die insgesamt drei Aussagen, die verlesen werden, wurden in der JVA gemacht, wo der Zeuge wegen eigener Vergehen einsaß. Im Video wird er von einem Wachmann angebrüllt, ob er als guter Christ nicht wisse, dass er nach einem Schlag ins Gesicht die andere Wange hinhalten müsse. Danach gefragt, kann er sich an einen solchen Satz nicht erinnern. Allerdings sei sein Deutsch auch noch sehr schlecht gewesen.
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Der Zeuge berichtet außerdem noch, dass während seiner Zeit im „PZ“ zwei weitere Männer dort eingeschlossen wurden. Auch diese seien geschlagen und einem ein der Fuß in den Nacken gestellt worden. Ein solcher Vorgang wurde bekanntlich auf einen Foto dokumentiert, das allerdings erst deutlich später, am 15. August 2014, entstanden sein soll. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.
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