Siegen-Wittgenstein. Siegener Kreisgesundheitsamt erklärt, wie Corona-Tests zur Zeit ablaufen. Hintergrund: Fälle am Gymnasium Wilnsdorf und Gesamtschule Eiserfeld.

Sechs positive Corona-Testergebnisse sind Freitag, 11. September, im Kreisgesundheitsamt eingegangen: eine Burbacherin Anfang 20, ein Baby, eine Frau um die 30 und eine Frau um die 50 aus Freudenberg, ein Kreuztaler um die 40 und ein Siegener Anfang 20. Vier der Neuinfizierten hatten Kontakt zu bereits bestätigt Infizierten, zwei wurden von ihren Hausärzten getestet.

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Vier Personen wurden als genesen aus der Quarantäne entlassen: ein Mann Anfang 20 und eine Frau Mitte 30 aus Hilchenbach und zwei Frauen, Mitte 60 und Anfang 70, aus Wilnsdorf. Aktuell infiziert sind 31 Personen. Derzeit muss ein Patient wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus behandelt werden.

Kreisgesundheitsamt Siegen-Wittgenstein: Keine unterschiedlich lange Quarantäne

Im Zusammenhang mit den Coronafällen in der Gesamtschule Eiserfeld und im Gymnasium Wilnsdorf haben das Kreisgesundheitsamt Fragen erreicht, unter anderem bezüglich eines vermeintlich unterschiedlichen Vorgehens in beiden Fällen.

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Die Quarantäne dauert zur Zeit grundsätzlich immer 14 Tage ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person, eine andere Information habe man nie veröffentlicht. Im Fall der Gesamtschule Eiserfeld lag allerdings der letzte Kontakt zur infizierten Lehrkraft bereits sechs Tage zurück, so dass der Eindruck entstanden sein könnte, dass die Quarantäne für betroffene Schüler in Eiserfeld kürzer sei als in Wilnsdorf. De facto, betont das Kreisgesundheitsamt, entspricht aber auch dieser Zeitraum einer 14-tägigen Quarantäne.

Während der Quarantäne grundsätzlich zwei Tests für Kontaktpersonen vorgesehen

Bei Testungen gelte: Grundsätzlich sind zwei Tests für die Kontaktpersonen während der Quarantäne vorgesehen – der erste möglichst bald nach Bekanntwerden der Infektion, der zweite ungefähr sieben Tage nach dem letzten Kontakt. Da im Zusammenhang mit der Gesamtschule Eiserfeld der positive Befund der Lehrkraft erst sechs Tage später ans Kreisgesundheitsamt gemeldet wurde, war der „sofortige“ Test nicht mehr möglich. Stattdessen wurde „nur noch“ der Test nach sieben Tagen durchgeführt.

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Ein negativer Test führt keinesfalls dazu, dass die Quarantänezeit verkürzt werden kann. Diese beträgt immer 14 Tage – die Inkubationszeit des Coronavirus. Trotz eines negativen Tests kann in dieser Zeitspanne die Krankheit immer noch ausbrechen. Ein negativer Test ist aber ein Indiz dafür, dass die Person bis zu diesem Zeitpunkt selbst noch nicht Überträger des Virus war und somit bisher noch niemanden angesteckt hat.

Eiserfelder Schüler ins Corona-Diagnose-Zentrum nach Siegen – aus Kapazitätsgründen

Wann und wo welche Tests durchgeführt werden, hängt immer auch mit der Zahl der aktuell Betroffenen und den logistischen Möglichkeiten zusammen. Vordringliches Ziel des Kreisgesundheitsamtes ist, die Tests möglich schnell durchzuführen. Aufgrund der aktuell vielen Testungen mussten die Eiserfelder Schüler zum Corona-Diagnose-Zentrum an der Universität Siegen, wo für diesen Tag bereits mehrere Test-Teams eingeplant waren. Beim Gymnasium Wilnsdorf gab es etwas mehr Zeitvorlauf, so dass zwei zusätzliche Teams bereitgestellt werden konnten, die vor Ort nach Ende des Schulbetriebs getestet haben.

In einem Fall wollten Eltern vom Gesundheitsamt wissen, warum ihr Kind an der Reihentestung teilnehmen musste und nicht durch einen niedergelassenen Arzt getestet werden konnte. Die Testung von Kontaktpersonen liegt in der Verantwortung des Gesundheitsamtes. Neben organisatorischen Fragen ist hier für das Gesundheitsamt wesentlich, dass ihm bei externen Untersuchungen nur positive Befunde übermittelt werden, negative aber nicht. Damit bleiben Unsicherheiten länger bestehen, als notwendig.

Jeder Fall einer Infektion ist eine Einzelfallentscheidung und abhängig von den jeweiligen Umständen, die schon aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden können, betont das Kreisgesundheitsamt. Das jeweilige mit den Schulen oder Kitas abgesprochene Vorgehen wird den Einrichtungsleitungen mitgeteilt, die dann für Fragen der Eltern zur Verfügung stehen.

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