Siegen/Burbach. Im Burbach-Verfahren wird die Zeugenaussage eines weiteren mutmaßlichen Opfers verlesen. Darin ist von regelmäßigen Misshandlungen die Rede.

Drei Wochen Pause stehen jetzt im Burbach-Hauptverfahren an. Davor sind am Donnerstag weitere Aussagen und Dokumente verlesen worden. Unter anderem die Vernehmung eines Mannes, der gut acht Wochen in der Erstaufnahmeeinrichtung war und gut die Hälfte davon im „Problemzimmer“ verbracht haben dürfte.

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Die Gründe für diese Behandlung des mittlerweile untergetauchten Zeugen: Rauchen im Zimmer, Alkohol, Diebstähle und Schlägereien. „Ich war oft betrunken“, hatte der Mann bei der Polizei eingeräumt und konnte sich nicht mehr an alle ihm vorgehaltenen Anlässe erinnern. Einmal eine Woche und dann noch zehn Tage wollte er im Problemzimmer gewesen sein, immer ohne Dusche und mit dem Hinweis auf Schläge und Tritte der Wachmänner, auf dem Weg und auch im Raum. Einmal sei er mit einem Mitbewohner zusammen dorthin gebracht und unterwegs sehr heftig misshandelt worden. 30 Minuten hätten sie noch gefesselt im „PZ“ gesessen, er mit Schürf- und Platzwunden an diversen Körperstellen, der andere blutend.

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Burbach-Prozess: Wachleute sollen über Strafen entschieden haben

Ein Dolmetscher sowie der „Obersozialbetreuer“ B. hätten vorbeigeschaut, aber nichts unternommen. B. – der nach wie vor als nicht verhandlungsfähig gilt – sei ansonsten ohnehin „nur betrunken“ gewesen. Was im Raum zu leichtem Gelächter führt. Alle Entscheidungen über das Verbringen und die Dauer des Aufenthalts im Problemzimmer seien von den Wachleuten getroffen worden, hat der Zeuge damals ausgesagt.

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Er gibt einen Tabakdiebstahl in Burbach zu, bestreitet allerdings, in der Einrichtung jemals gestohlen zu haben. Auch dafür soll er eingesperrt worden sein, kann sich daran aber nicht erinnern. Ein anderer Zeuge macht in einer weiteren verlesenen Aussage ebenfalls die Wachmänner zu denen, die über das Einsperren entschieden. Von Schlägen hat dieser Mann aber nichts ausgesagt. Er war mit einem anderen eingeschlossen, „der eine Klinke in der Tasche hatte und immer raus konnte“. Er selbst habe keine Türklinke gehabt.

Fortsetzung des Burbach-Verfahrens am 17. September

Während der erste Zeuge sich beklagt hat, er habe nicht zu oft wegen Toilettengängen klopfen „und einhalten“ sollen, gibt es solche Beschwerden in der zweiten Aussage nicht. Übereinstimmend haben beide erklärt, bei ihrer Ankunft in Burbach über Verhaltensmaßregeln informiert worden zu sein, etwa das Verbot des Rauchens im Zimmer. Strafen seien aber nicht angedroht worden.

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Beide waren über verschiedene nordafrikanische Länder mit Hilfe von Schleusern nach Europa und dort durch mehrere Stationen nach Deutschland gekommen. Der zweite Zeuge hatte sich entschlossen, vor einer drohenden Heirat zu fliehen. Im Hauptverfahren geht es jetzt erst am 17. September weiter.

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