Siegen. Nach Vorstrafen muss sich ein 39-Jähriger erneut vor Gericht verantworten. Er gibt zu, die kleine Tochter einer Bekannten missbraucht zu haben.

Es geht um Sexualstraftaten und einen Wiederholungstäter, dazu noch sehr ungewöhnliche Umstände, mit denen sich die 2. Große Strafkammer des Siegener Landgerichts als Jugendkammer seit Dienstag beschäftigen muss.

Ein 39-jähriger Mann soll die zur Tatzeit sieben- oder achtjährige Tochter einer Bekannten zu sexuellen Handlungen motiviert und ihr dazu Videos gezeigt haben. Außerdem hat das Mädchen behauptet, ihm beim Masturbieren zugeschaut zu haben. Die ersten beiden Vorwürfe gibt der Mann zu, das dritte stimme nicht. Während die Anklage einen unbestimmten Tag zwischen 2011 und 2013 benennt, kann der Täter den Sommer 2012 als wahrscheinlich nennen und bemüht sich, dem 2005 geborenen Mädchen einen für Dienstag in einer Woche geplanten Auftritt vor Gericht zu ersparen.

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Unter falschem Namen in Web-Chats

Das Kind leide bis heute unter den Folgen, erklärt die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst. Sie kennt den Angeklagten bereits aus einer Verhandlung vor der 1. Strafkammer aus dem Frühjahr 2015. Da war er wegen mehrerer ähnlich gelagerter Fälle zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Ging es da allerdings ausschließlich um Vorfälle, bei denen er sich in Internetchats unter verschiedenen Alias-Namen – oft selbst als kleines Mädchen – an seine Opfer herangemacht hatte, war dies „mein einziges Realerlebnis“, erklärt der Angeklagte.

Er hat einen Großteil der Haft in einer Einrichtung verbüßt, in der er sein Problem und seine Tagen aufgearbeitet habe, sagt er. Es sei ihm immer um das Ausüben von Macht gegangen, die Möglichkeit, andere unter Druck zu setzen.

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Die Mutter des Mädchens sei eine Arbeitskollegin gewesen, habe damals Streit mit ihrem Lebensgefährten gehabt und an einem Abend eine kurzzeitige Zuflucht bei ihm gefunden. Am anderen Morgen sei sie zur Arbeit gewesen, er mit dem Kind allein zu Hause. Das Mädchen habe herumgetobt wie ein Junge. Er habe dem Kind die Videos gezeigt, wie sich Mädchen manipulierten und ihr vorgehalten, sie müsse das als richtiges Mädchen dann doch auch können. Nach fünf bis zehn Minuten sei das Opfer traurig aus dem Bad gekommen, sie habe es nicht gekonnt.

Kind muss noch vor Gericht aussagen

Am Ende besteht vor allem Staatsanwältin Katharina Burchert darauf, die Zeugin noch vernehmen zu wollen. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Tat ins Urteil von 2015 einbezogen werden müsse, weil sie vor den damals entschiedenen Fällen liege. Es gehe also faktisch nur um die wenigen Monate, die das damalige Strafmaß bei einer Mitverurteilung erhöht worden wäre.

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Sie verliest die Entscheidung, unterbricht aber mehrfach für Fragen an den Angeklagten. Warum dieser etwa nach einer ersten Bewährungsstrafe 2013 einer Therapieweisung nicht gefolgt sei. „Ich wollte nicht an meinem Problem arbeiten“, ist die ehrliche Antwort. Heute zeigt sich der Mann einerseits einsichtig, hat aber zugleich gehofft, durch Abstreiten die Sache „vom Tisch zu haben“. Nächste Woche geht es weiter.

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