Siegen. 1000 Euro Geldbuße sollen die Männer zahlen, die unter der HTS in Siegen aneinander geraten sind. „Ist das verhandelbar?“, fragt ein Angeklagter.

„Das ist jetzt irgendwie blöd gelaufen“, schmunzelt Amtsrichterin Jennifer Hennrichs, der Staatsanwalt nickt zustimmend. Die Angeklagten sind konsterniert. Ein paar Minuten zuvor wirkte ihre Lage noch deutlich besser, jetzt gibt es eine Einstellung gegen eine deftige Geldbuße: 1000 Euro für einen guten Zweck schlagen Richterin und Anklagevertreter vor. „Ist das verhandelbar?“, fragt einer der jungen Männer. „Mit mir nicht“, wehrt der Staatsanwalt ab. Es geht um eine gemeinschaftliche Körperverletzung, unter anderem soll es einen Tritt gegen den Kopf des Opfers gegeben haben.

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Am 26. September 2019 waren die Beteiligten in Siegen unter der HTS aufeinandergetroffen, wurden in eine Auseinandersetzung verwickelt. Damit enden die Übereinstimmungen. Nach der Anklage haben die beiden Siegerländer (28 und 26) gemeinsam einen dritten Mann geschlagen, der jüngere Angeklagte A. soll diesem zudem ins Gesicht getreten haben. A. und sein Freund S. zeigen sich verwundert.

Versöhnungsgespräch: Mutmaßlich Geschädigter kein Interesse an Bestrafung

„Eigentlich hätten wir Anzeige erstatten müssen“, sagt A. und berichtet von einem Gespräch mit dem Zeugen Ö., der seine Anzeige habe zurücknehmen wollen. Ö. sei an jenem Tag mit vier Bekannten vorgefahren und habe ihren Begleiter angepöbelt. Als A. dazwischen ging, habe Ö. ihn geschlagen. S. sei dazwischengegangen, habe Ö. geschubst, aber nicht geschlagen. Getreten worden sei. „Ich habe mehrfach ins Gesicht geschlagen, ich habe mich gewehrt“, betont A. auf Nachfrage.

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Ö. bestätigt das Versöhnungsgespräch, er habe kein Interesse daran „dass die beiden bestraft werden. Ich habe nichts mit denen zu tun, aber wir sind auch nicht verfeindet“. Das Duo habe sich bei ihm entschuldigt. Er bleibt allerdings bei der Version aus der Anklageschrift: Er sei mit Freunden auf der Autobahn Richtung Köln gewesen, als ein Anruf kam. Der Begleiter der Angeklagten habe sich an deren Auto zu schaffen gemacht. Auf dem Parkplatz „wurden wir schon von den beiden empfangen“, so Ö. weiter, er habe dann unvermittelt von S. einen Schlag bekommen, danach unvermittelt einen Tritt ans Ohr vom anderen Angeklagten. Die schütteln beide den Kopf.

Zeuge möchte im Siegener Gericht dann doch Bestrafung für Kontrahenten

Warum sollte sich A. mehrerer Schläge bezichtigen „und sich schlecht aussehen lassen, wenn es gar keine gab“, wundert sich der Staatsanwalt. „Dann möchte ich meine Aussage ändern: Ich will doch, dass sie bestraft werden“, sagt der Zeuge. Richterin und Ankläger möchten ungern weitere Zeugen hören, die nur eine der beiden Seiten unterstützen. Ein Problem ist der Tritt-Vorwurf, den der Geschädigte nicht zurückzieht. „Dabei war das alles geklärt. Er hat sich bei uns entschuldigt. Sehr ärgerlich“, beteuert A. gegenüber der Vorsitzenden.

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Der Angeklagte A. soll 1000 Euro an das Kinderhospiz in Olpe zahlen. S. wird auf die Siegener DRK-Kinderklinik verpflichtet. Beide sind nicht vorbestraft, haben kein Interesse, das Verfahren länger über sich ergehen zu lassen. Das Geld sei auch nicht das Problem, „an eine Stiftung ja, aber nicht an ihn“, betonen beide. Mit den jetzigen Adressaten der Zahlung können sie sich aber anfreunden. Alle Beteiligten verlassen gemeinsam das Gerichtsgebäude.

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