Siegen. Die UWG fühlt sich benachteiligt – vor dem Wahltag ist mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts kaum zu rechnen.

Die Siegener UWG hat ihre Ankündigung in die Tat umgesetzt und gegen die Stadt Siegen Klage wegen der Einteilung der Wahlbezirke zur Kommunalwahl eingereicht. Es geht um den Wahlbezirk 12, in dem die UWG mit ihrem Stadtverordneten Günther Langer ihr einziges Direktmandat verteidigt.

UWG: „Eindeutige Benachteiligung“

Der Bezirk 12 gehörte zu einer Reihe von Wahlbezirken, die nach einem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs neu zugeschnitten werden mussten. Nach dem Urteil darf ein Wahlbezirk höchstens 15 Prozent mehr oder weniger Einwohner haben, als ein Bezirk bei gleichmäßiger Verteilung aller Einwohner einer Stadt hätte. Der 12er hatte demnach 232 Einwohner zu viel. Die Stadt nahm 678 Einwohner aus der Alten Dreisbach heraus (in den zu Eiserfeld gehörenden Wahlbezirk 26) und fügte 448 aus dem benachbarten Wahlbezirk 13 (Fischbacherberg) hinzu.

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Insgesamt 35 Prozent seines Wahlbezirks seien nun „neu“, hat Günther Langer ausgerechnet – so stark habe die Stadt keinen anderen Wahlbezirk verändert. Zudem werde in die gewachsene Ortsstruktur Achenbachs eingegriffen, indem Teile aus dem Stadtbezirk West in den Stadtbezirk Süd zugeordnet worden seien. Diesen Fall hatte der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich als Begründung für eine Ausnahme zugelassen – wovon die Stadt auch im Wahlbezirk Trupbach/Seelbach Gebrauch macht. „Mit Chancengleichheit und fairem Umgang miteinander hat dies nicht mehr viel zu tun“, meint Günther Langer. Das Vorgehen in Achenbach sei eine „eindeutige Benachteiligung“ und „schon mehr als nur verdächtig“.

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Stadt hält Beschwerde nicht für zulässig

Bereits im März hatte die UWG Beschwerde gegen die Einteilung der Wahlbezirke eingelegt. Das Eilverfahren beim Verwaltungsgericht wurde eingestellt, nachdem sich die Stadt bereit erklärt hatte, den Wahlausschuss mit dem Thema zu befassen – Kämmerer Wolfgang Cavelius hatte als Wahlleiter die Beschwerde von vornherein selbst zurückweisen wollen. Das tat der Wahlausschuss dann am 2. Juli mit der Begründung, eine Beschwerde gegen die Einteilung der Wahlbezirke sei im Kommunalwahlgesetz nicht vorgesehen, jedenfalls nicht vor der Wahl. Und wenn überhaupt, dann nicht bei der Stadt, sondern beim übergeordneten Wahlausschuss des Kreises.

Bisher liegt dem Verwaltungsgericht nur die Klage vor. Welche Anträge sie stellt und wie sie sie begründet, wollen die Anwälte der UWG dem Gericht „nach Einsicht in die beizuziehenden Verwaltungsvorgänge“ mitteilen. Auf einen schnellen Prozess deutet das nicht hin. Die UWG gehe davon aus. „dass eine Entscheidung nicht mehr vor den Wahlen am 13. September herbeigeführt werden wird“, meint Günther Langer. Ob das nach der Wahl erwartete Urteil Konsequenzen hat, dürfte auch vom Wahlergebnis abhängen: Sollte sich das Gericht der Auffassung der UWG anschließen und das Wahlergebnis tatsächlich vom Zuschnitt des 12er Bezirks abhängen, könnte eine Wiederholungswahl drohen.

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Günther Langer setzt auf sein Direktmandat

Günther Langer selbst geht von vornherein ins Risiko: Auf eine Absicherung auf der Reserveliste der UWG hat er verzichtet, er steht dort auf dem 29. von 30 Plätzen – aktuell hat die Fraktion im Rat fünf Mandate. In den Rat zurück kehrt Langer folglich nur, wenn er auch den neuen 12er direkt gewinnt. 2014 errang er dort 55,4 Prozent der Stimmen und verwies die CDU (17,1 Prozent) auf Rang 2 und die SPD (13,8 Prozent) auf Rang 3. Das, so vermutet Langer, wollten die „etablierten Volksparteien“ womöglich gern ändern.

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