Siegen. Die UWG wehrt sich gegen die Einteilung der Wahlbezirke in Siegen für die Kommunalwahl. Peter Schulte warnt: Der Wahltermin könnte kippen.
Die Kommunalwahl in Siegen wird zur Hängepartie. Nachdem der Wahlausschuss eine Beschwerde der UWG gegen die Einteilung der Wahlbezirke als „unzulässig“ zurückgewiesen hat, ohne sich mit dem Inhalt zu befassen, hat die UWG eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt.
Darum geht es eigentlich
Nach dem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshof über zulässige Höchst- und Mindestgrößen von Wahlbezirken war der Wahlausschuss im Februar tätig geworden. Aus dem Wahlbezirk 12 (Achenbach) im Stadtbezirk Mitte, der 232 Einwohner zu viel hatte, wurden 678 Einwohner, darunter die Alte Dreisbach, in den Wahlbezirk 26 im Stadtbezirk Süd geschoben und im Gegenzug 448 aus dem Fischbacherberg-Bezirk 13 nach Achenbach.
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Insgesamt rund 1100 Einwohner bekommen somit einen anderen Stadtverordneten – wobei die zulässige Höchstzahl im neuen Achenbacher Bezirk immer noch um zwei überschritten wird. Betroffener ist UWG-Fraktionsvize Günther Langer, der bisher in Achenbach das einzige Direktmandat für seine Wählergemeinschaft hält.
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Darüber wird gestritten
Die Auseinandersetzung wird darüber geführt, ob sich die UWG überhaupt beschweren darf. Nein, meint Wolfgang Cavelius, der als 1. Beigeordneter auch zum Wahlleiter bestellt ist: Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung geben eine Beschwerdemöglichkeit gegen die Einteilung der Wahlbezirke nicht her. Vor der Wahl sei nur eine Beschwerde über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Wahlvorschlages möglich. Und wenn doch: Dann wäre der übergeordnete Wahlausschuss des Kreises die richtige Adresse für die UWG gewesen, die Frist dafür sei aber ohnehin verstrichen.
Die von der UWG beauftragte Anwaltskanzlei aus Düsseldorf sieht das anders. Der Auskunft der Kommunalaufsicht des Kreises, auf die sich die Stadt Siegen stütze, könne „kein Vertrauen geschenkt werden“. Sie habe „unter Beweis gestellt, dass sie die Regelungen des Kommunalwahlrechts nicht richtig anzuwenden vermag“. Dass das Verwaltungsgericht der Stadt nahegelegt habe, den Wahlausschuss mit der Beschwerde zu befassen, deute darauf hin, dass dort das Ansinnen der UWG nicht für abwegig gehalten werde.
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Er sei der Anregung des Gerichts „entgegen meiner Rechtsauffassung nachgekommen“, betonte dagegen Wolfgang Cavelius, um eine Einstellung des Verfahrens zu ermöglichen. Wäre ein Urteil gegen die Stadt gefällt worden, hätte die Stadt das Oberverwaltungsgericht als nächst Instanz angerufen. „Diesen Weg wollten wir gerade nicht gehen.“ Peter Schulte (fraktionslos) warf Cavelius vor, mit seinem Vorgehen Zeit zu verliere und den Wahltermin am 13. September aufs Spiel zu setzen. „Das wird jetzt ein langes Tauziehen.“ Das, so ließ Cavelius durchblicken, auch nach der Wahl weitergehen könnte, wenn die UWG „nachgelagerten Rechtschutz“ in Anspruch nimmt. Sprich, wahrscheinlich je nach Wahlergebnis, die Gültigkeit der Wahl anfechtet.
So geht es weiter
Mit den Stimmen von CDU und Grünen wies der Wahlausschuss die Beschwerde der UWG als unzulässig zurück. Eine andere Entscheidung, so hatte Wahlleiter Cavelius deutlich gemacht, hätte der Bürgermeister als rechtswidrig beanstanden müssen. Rolf-Peter Bulkow (CDU) wollte das bisherige Vorgehen des Verwaltungsgerichts auch noch nicht als Vorentscheidung betrachtet wissen: „Beim Verwaltungsgericht war man froh, sich damit nicht zu beschäftigen“ – eben indem man den Ball nach Siegen zurückspielte.
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Günther Langer (UWG) machte deutlich, dass er nicht klein beigeben werde, und nahm sich CDU-Mann Frank Weber vor: Dessen Eiserfelder Bezirk sei auf nun gerade einmal 2799 Einwohner aufgefüllt worden und damit immer noch nahe an der Mindestgrenze, während sein alter Achenbacher Bezirk fast 4000 Einwohner hatte, deren Stimmen er gewinnen musste: „Fairness ist hier nicht gegeben.“ Weber hatte direkt zu Beginn die Beteiligungsberechtigung Langers („eindeutig befangen“) in Frage gestellt und beantragte die Beendigung der „Farce“.
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