Siegen. Die UWG zieht gegen die Einteilung der Wahlbezirke nun vor Gericht. Der Wahltermin könnte jetzt kippen, warnt Peter Schulte im Wahlausschuss.

Der Wahlausschuss hat die Beschwerde der UWG gegen die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl als unzulässig zurückgewiesen.

Fünf Beisitzer von CDU und Grünen folgten der Auffassung von Wahlleiter Wolfgang Cavelius, dass die UWG allenfalls von der „nachträglichen Wahlprüfung“ Gebrauch machen könne. Die SPD enthielt sich der Stimme, „wir sind keine Juristen“, sagte Verena Böcking. Die einzige Gegenstimme kam von der UWG. „Darüber wird nun das Gericht entscheiden“, sagte Günther Langer und kündigte damit eine Klage an. Langer ist persönlich betroffen: Sein Achenbacher Wahlbezirk wurde so stark verändert, dass 35 Prozent der Wählerschaft in einen anderen Bezirk wechseln oder aus einem anderen Bezirk kommen. „Das ist keine Chancengleichheit.“

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Wahlleiter rechnet nicht mit Verschiebung

Peter Schulte (fraktionslos) sagte ein „langes Tauziehen“ vor Gericht voraus. Sollte das Verwaltungsgericht zu dem Schluss kommen, dass die Beschwerde gegen die Einteilung der Wahlbezirke zulässig gewesen wäre, „dann werden Ratswahl und Kreistagswahl in Siegen am 13. September nicht stattfinden können“. Solche „Drohgebärden“ wies Wahlleiter Wolfgang Cavelius zurück. Eine Verschiebung der Wahl durch Gerichtsbeschluss könne er sich „beim besten Willen nicht vorstellen“.

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