Krombach. Der Erdwall in der Nähe des Krombacher Freibades wird beseitigt. Lkw fahren das schadstoffhaltige Material zu Deponien.

45.000 Kubikmeter Erdreich werden von schweren Lkw in Krombach abtransportiert und zu verschiedenen Deponien gebracht. Auch die obere Grasnarbe wurde abgetragen. Damit löst die Krombacher Brauerei ihre Zusage ein, das umstrittene Zwischenlager mit Erdaushub komplett aufzulösen. Bei Untersuchungen in dem Erdwall waren schadstoffhaltige Bestandteile gefunden worden.

Der Erdaushub stammt von einer Baustelle des zur Krombacher-Gruppe gehörenden Getränkevertriebs Südwestfalen. In zwei Dritteln des Erdwalls befinden sich Arsen, Quecksilber, Blei, Kupfer, Nickel, Zink, Chrom, Sulfat, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und polychlorierte Biphenyle. Das Grundstück soll in den 1950er Jahren mit schadstoffbelasteten Bergbauabfällen aufgeschüttet worden sein.

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Stadt Kreuztal hatte Zwischenlager genehmigt

Gegen die Ablagerung war der im Westerwald ansässige Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) vorgegangen: Nach Auffassung der NI hätte die Stadt Kreuztal die Aufschüttung nicht genehmigen dürfen, da es sich faktisch nicht um ein Zwischenlager, sondern um eine Deponie handele, für die die staatlichen Umweltbehörden zuständig sind.

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Die Stadt Kreuztal wiederum erklärte, die Brauerei habe „glaubhaft vermittelt, dass sie das Erdreich für die Terrassierung der Fläche des ausgewiesenen Baugebietes verwenden wollte“. In einer Erklärung in der vorigen Woche hatte die Stadt auch einer Vermutung der NI widersprochen, dass Sickerwässer aus dem Erdwall in das Wasser des Naturfreibades eingedrungen sein und dort im vorigen Jahr Hautreizungen verursacht haben könnten.

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Klage und Strafanzeige

Die NI hat die Stadt wegen der Baugenehmigung verklagt. Das Verwaltungsgericht hat bereits einen Ortstermin in Krombach anberaumt. Wegen der angekündigten Beseitigung des Erdwalls hat das Gericht beschlossen, die von der NI beantragte Eilentscheidung nicht vor dem Ortstermin zu treffen. Das Verwaltungsgerichtsverfahren um die Baugenehmigung könnte sich bis dahin – mit dem Verschwinden des Erdwalls – erledigt haben. Im Raum stünde dann noch die Strafanzeige, die die NI wegen illegaler Abfallbeseitigung gestellt hat.

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