Hilchenbach. Bei einer Zwangsversteigerung bekommt ein Bieter den Zuschlag für ein Haus. das das Land für den Ausbau der B 62 braucht.
Das könnte noch zum Problem werden: Ein privater Investor hat dem Landesbetrieb Straßenbau bei einer Zwangsversteigerung ein Wohnhaus weggeschnappt, das für den Ausbau der B 62 abgerissen werden soll. Die Ersteigerung „ist uns nicht gelungen“, bestätigt Karl-Josef Fischer, Sprecher der Regionalniederlassung des Landesbetriebs, auf Anfrage dieser Zeitung, „uns hat jemand überboten.“
10.000 Euro für Haus mit Verkehrswert von 1 €
10.000 Euro soll der Erwerber für die mit einem Verkehrswert von 1 Euro taxierte Immobilie hingeblättert haben, berichtete Ernst Erich Becker (SPD) im Bauausschuss. „Das Haus wird gerade von Grund auf renoviert.“ Baudezernent Michael Kleber reagierte verblüfft: „Davon haben wir keine Kenntnis.“ Tatsächlich muss jeder Hausverkauf der Stadtverwaltung mitgeteilt werden, damit die prüfen kann, ob sie ein Vorkaufsrecht hat.
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Gebäude steht auf Straßentrasse
Das Haus steht an der künftigen Ausbaustrecke der B 62 zwischen Lützel und Altenteich. Die Kurven dort sollen entschärft, eine dritte Fahrspur und ein Radweg angelegt und die Bahnlinie überbrückt oder untertunnelt werden – alles für den nächsten Abschnitt der Route 57, nachdem die Strecke zwischen Kronprinzeneiche und Lützel fertig geworden ist. An der Trassenführung habe sich nichts geändert, sagt Karl-Josef Fischer: „Wir werden das Haus irgendwann erwerben und abreißen müssen.“ Dem neuen Eigentümer sei die Planung bekannt.
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Baubeginn in drei oder vier Jahren
Eine Infoveranstaltung zu dem Vorhaben hatte bereits Anfang 2016 stattgefunden. Etwa 80 Grundbesitzer sollen in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen werden. Der Landesbetrieb hätte den Verkauf nur verhindern können, wenn bereits ein Planfeststellungsverfahren liefe. Das soll aber erst in zwei Jahren begonnen werden, mit Baurecht sei – von heute aus gesehen – in drei bis vier Jahren zu rechnen, so Fischer: „Dann müssen wir sehen, wie wir mit dem neuen Eigentümer zurecht kommen.“ Mit dem Planfeststellungsbeschluss im Rücken könnte der Landesbetrieb dann auch zum schärfsten Instrument greifen: der Enteignung.
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