Siegen-Wittgenstein. Die Anzahl der Pertussis-Fälle (Keuchhusten) in Siegen-Wittgenstein ist im Jahr 2019 gesunken. Dennoch sollte Impfen nicht vernachlässigt werden.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 45 Infektionsfälle in Siegen-Wittgenstein gemeldet, in 2018 waren es noch 60. Das teilte die Krankenkasse AOK auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit.
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„Auch wenn die Zahlen rückläufig sind, raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen“, betont Serviceregionsleiter Dirk Schneider. „Aber auch die Auffrischungsimpfung bei Erwachsenen sollte nicht vernachlässigt werden.“
Lebensgefährliche Atempausen bei Kindern
Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung dar. Immer wieder werden schwere Erkrankungsverläufe beobachtet. Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen sind häufige Begleiterscheinungen. Bei kleinen Kindern können Atempausen lebensgefährlich werden, insbesondere im Schlaf.
Siegener Experten: Bakterium überträgt Krankheit
Pertussis wird durch das Bakterium Bordetella pertussis übertragen. Die Ansteckung erfolgt über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig.
Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen – maximal können es 20 Tage sein – treten die typischen Krankheitserscheinungen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern. Anfangs kommt es zu Schnupfen, eventuell Heiserkeit und Husten.
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Sofern Fieber auftritt, ist es eher niedrig. Diese grippeähnlichen Symptome dauern ein bis zwei Wochen an. Im Verlauf entstehen heftige Hustenanfälle, die der Krankheit ihren Namen geben. Diese Hustenattacken gehen häufig mit Erbrechen einher und können sehr zahlreich sein.
Die Dauer dieses Erkrankungsstadiums kann vier bis sechs Wochen betragen. Dann folgen sechs bis zehn Wochen, in denen die allmählich abklingen.
Ab dem dritten Lebensmonat impfen
Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission ab dem dritten Lebensmonat empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt werden.
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Auffrischungsimpfungen sind im Alter von fünf bis sechs Jahren sinnvoll. Eine Pflicht zu dieser Impfung gibt es in Deutschland nicht. „Eltern sollten jedoch bedenken, dass sie durch vorbeugendes Impfen unter Umständen schwerwiegende Gesundheitsschäden von ihrem Kind abwenden können“, so Schneider weiter.
Aber nicht nur bei Kindern ist die Impfung relevant.
Auch für Erwachsene wird die Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten von der Ständigen Impfkommission empfohlen. Sie wird einmalig als Kombinationsimpfung mit der Impfung gegen Tetanus und Diphterie durchgeführt. „Zu der Impfung wird geraten, weil weder eine durchgemachte Erkrankung noch die empfohlene Grundimmunisierung im Kindesalter ein Leben lang vor der Erkrankung schützen“, sagt Dirk Schneider.
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