Krombach. Der Krombacher Erdwall ist offenbar schadstoffbelastet. Die Stadt Kreuztal fordert von der Brauerei nun eine Entfernung weiter Teile des Walls
Die Krombacher Brauerei muss einen Teil des Erdwalls entfernen. Dazu hat die Stadt Kreuztal das Unternehmen in einem Schreiben aufgefordert. Offenbar handelt es sich bei einem großen Anteil der 75.000 Tonnen Erdaushub doch nicht um unbelastetes Material.
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Die Baugenehmigung für den Erdwall aus dem Oktober 2017 setzt voraus, dass in den Zwischenlagern nur reiner und unbelasteter Erdaushub verwendet werden darf. Entsprechende Proben und Analysen hätten der Stadt auch vorgelegen, hieß es noch vor einigen Wochen. Trotzdem wurde eine neue Untersuchung durchgeführt, nachdem der Erdhügel und durch die Klage der Naturschutzinitiative NI in die Diskussion geraten war. Die Initiative zweifelte dabei sowohl die Beschaffenheit des Bodenmaterials als auch die Rechtmäßigkeit der Vergabe der Genehmigung an (wir berichteten).
Für die Untersuchung wurde der Erdwall in 84 Felder unterteilt, von denen jeweils Mischproben genommen wurden. Die Analyse hat nun ergeben, dass von 84 Proben lediglich 28 als unbelastet eingestuft werden (Zuordnungswert Z 0 nach den technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). 37 Mischproben weisen leichte bis mittlere Überschreitungen des erlaubten Schadstoffgehalts auf, die übrigen 19 Proben werden sogar mit Z 2 oder über Z 2 eingestuft.
Gefahr für das Grundwasser in Kreuztal?
Der Wert Z 2 stellt laut LAGA die Obergrenze für den Einbau von Bodenmaterial dar. Um das Grundwasser zu schützen, darf solches Material auch nur mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen verwendet werden. Böden mit Schadstoffgehalten von mehr als Z 2 sind grundsätzlich von jeglicher Verwertung ausgeschlossen, da es sich um gefährlichen Abfall im Sinne des Gesetzes handelt.
In ihrem Schreiben fordert die Stadt Kreuztal die Brauerei auf, die entsprechenden 19 Felder unverzüglich zu entfernen und sie auf einer zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die dazu notwendigen Maßnahmen seien durch einen Gutachter zu planen, zu überwachen und zu dokumentieren. Auch die Böden mit Schadstoffgehalten Z 1 entsprechen nicht der erteilten Genehmigung und müssen entfernt werden. Für diese Bereiche fordert die Stadt nun Angaben dazu, wo und zu welchem Zweck das Material verwendet werden soll. Für die Beseitigung der Mängel sowie die entsprechenden Nachweise räumt die Stadt der Brauerei eine Frist bis zum 15. Juni ein.
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