Krombach. Der Umweltverband Naturschutzinitiative ficht vor dem Verwaltungsgericht die Genehmigung der Stadt Kreuztal für den Krombacher Erdwall an

Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) hat seine Drohung war gemacht und die Stadt Kreuztal verklagt. Der Verband fordert beim Verwaltungsgericht Arnsberg, die Baugenehmigung für das von der Krombacher Brauerei betriebene Lager für ca. 75.000 Tonnen Erdaushub in Krombach aufzuheben. Man habe sich zu diesem Schritt gezwungen gesehen, nachdem die Umweltschutzbehörde des Kreises nichts gegen das aus Sicht des NI illegale Zwischenlager unternommen und auch die erbetene Akteneinsicht verweigert habe.

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Prüflabor aus Siegen untersucht 126 Proben

Erst kürzlich haben zwei Spezialunternehmen damit begonnen, 126 Bodenproben des Erdwalls zu entnehmen. Ein Prüflabor aus Siegen hatte die entsprechenden Punkte festgelegt und wird die Proben anschließend untersuchen. Bis Ergebnisse vorliegen, wird es allerdings dauern. „Die Arbeiten werden bestimmt noch zwei Wochen dauern, bis alle Proben aus dem Erdwall entnommen sind und dann wird es noch einige Wochen dauern, bis alles analysiert ist“, so der Baustoffprüfer. Dass die Krombacher Brauerei diese Untersuchungen jetzt angeordnet hat, führt der Umweltverband auf seine Bemühungen als „Anwalt der Natur“ zurück.

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Im Kern der Anklage gehe es aber gar nicht um die Beschaffenheit des Erdmaterials, sondern um das Genehmigungsverfahren, so der NI. Maßgeblich sei, dass das Material als Abfall zur Verwertung anzusehen sei. Auch unbelasteter Erdaushub sei nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall im rechtlichen Sinn zu bewerten, wenn er nicht dort wiederverwertet werden könne, wo er ausgegraben worden sei. Die Erde des Walls wurde beim Ausbaggern des Bodens für den Hallenneubau des Getränkevertriebs Südwestfalen ausgehoben. Da eben diese Hallen nun schon errichtet wurden, kann die Erde logischerweise dort auch nicht mehr verwertet werden.

Umweltverband: Stadt Kreuztal nicht für Genehmigung zuständig

Für die Genehmigung einer solchen Zwischenlagerung sei nicht die Stadt Kreuztal, sondern die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Die erteilte Baugenehmigung sei also nicht zulässig, unabhängig von der tatsächlichen Schadstoffbelastung des Erdmaterials, weshalb nun die Anfechtungsklage eingereicht wurde. Von „Giftmüll“ habe man ohnehin nie gesprochen, so der NI. Dass diese Wortwahl nun von Kreuztals Bürgermeister Walter Kiß gewählt würde, deutet der Verband als Versuch, die tatsächlichen Ergebnisse der Bodenproben zu relativieren.

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Nach Einsicht der Behördenakte der Stadt Kreuztal beim Verwaltungsgericht Arnsberg, wollte der Umweltverband entscheiden, ob er zusätzlich zur Klage einen Antrag stellen will, die „aufschiebende Wirkung unserer Klage anzuordnen“, erklärt Harry Neumann, Landesvorsitzender des NI. „Eine schnelle Klärung ist geboten, damit der Erdwall von der Brauerei entweder zeitnah zurückgebaut werde und die Abfallmassen ordnungsgemäß anderweitig entsorgt werden müssten oder von der Brauerei eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werde“, so Neumann weiter. Dies sei dann nur unter Beteiligung der Öffentlichkeit möglich, die es aus Sicht des NI von Anfang an hätte geben müssen.

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