Siegen. Laut Landesregierung ist das Weiß-Flick’sche Grundstück in Siegen ein „gefährlicher und verrufener Ort“. Sie antwortet damit auf eine AfD-Anfrage.

Die NRW-Landesregierung hat das Weiß-Flick’sche Grundstück, den kleinen Park zwischen Spandauer Straße und Oranienstraße in Siegen, nach dem Polizeigesetz als „gefährlichen und verrufenen Ort“ klassifiziert.

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Und zwar für das Jahr 2015. Das geht aus einer Antwort auf eine AfD-Anfrage aus dem Jahr 2017 hervor. Weil das Innenministerium diese Anfrage zunächst nicht vollständig beantworten wollte, hatte es jahrelangen Streit gegeben.

Demnach verzeichneten Behörden dort ein „erhöhtes Aufkommen von Betäubungsmitteldelikten und Häufung entsprechender Beschaffungskriminalität“.

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Die elf Fälle aus dem Jahr 2015 umfassen unter anderem Diebstähle, illegalen Handel mit Betäubungsmitteln sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Die insgesamt acht Straftäter stammen laut Landesregierung aus Deutschland, Afghanistan, Algerien, Mali und Marokko.

Eine Ortsangabe für Siegen

Die Polizei hat im Anschluss ihre Präsenz in dem Bereich verstärkt und immer wieder Razzien vorgenommen. Zudem wurde Gehölz und Buschwerk zurückgeschnitten, um den Park heller zu machen. Die „konsequenten Umsetzungen der polizeilichen Maßnahmen führten zu einem Rückgang delinquenten Verhaltens“, schlussfolgert die Landesregierung.

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Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember 2017. Das NRW-Innenministerium hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei den Begriffen „gefährliche und verrufene Orte“ um polizeifachliche Bezeichnungen nach dem Polizeigesetz handelt.

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Sie definierten nicht, wie man annehmen könnte, Orte, an denen Bürger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von Straftaten zu werden. Das Weiß-Flick’sche Grundstück ist die einzige Ortsangabe des Ministeriums für Siegen. Besonders viele Ortsangaben werden für Köln, Dortmund und Essen genannt.

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