Siegen-Wittgenstein. Wenn Einkaufszentren öffnen dürfen, sollte Ministerpräsident Armin Laschet auch die Religionsausübung ermöglichen, so Landrat Andreas Müller.
Landrat Andreas Müller fordert in einem Brief an Armin Laschet den NRW-Ministerpräsidenten dazu auf, auch die Bestimmungen für die Religionsausübung zu lockern. Müller hatte die Landesregierung für die Lockerungen der Corona-Beschränkungen insbesondere bei Einkaufszentren scharf kritisiert.
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„Offenbar, sehr geehrter Herr Laschet, trauen Sie den Betreibern von Einkaufszentren zu, die erforderlichen Hygienemaßnahmen umzusetzen und deren Einhaltung zu garantieren. Ich bin überzeugt, gleiches Vertrauen sollten wir auch den Religionsgemeinschaften entgegenbringen“, schreibt Müller.
Wirtschaftliche Überlegungen bei Einkaufszentren – Religion im Grundgesetz geschützt
Die ab Montag gültige neue Verordnung der Landesregierung regelt, dass zahlreiche Verkaufsstellen künftig wieder öffnen dürfen, sofern die Ladenfläche nicht mehr als 800 m2 umfasst. Geeignete Vorkehrungen zu Hygiene, Steuerung des Zutritts, Vermeidung von Warteschlangen und Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen sind zu treffen – auch in Einkaufszentren, „Shopping Malls“ und „Factory Outlets“. Versammlungen zur Religionsausübung haben aber zu unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände hätten entsprechende Erklärungen abgegeben.
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Die freie Religionsausübung sei ein vom Grundgesetz geschütztes Recht, bei der Öffnung von Einkaufszentren stünden wirtschaftliche Überlegungen im Mittelpunkt, so der Landrat und verweist auf „starke verfassungsrechtliche Zweifel, ob die weitere Untersagung von Versammlungen zur Religionsausübung mit dem Grundgesetz im Einklang steht“.
Vielen Menschen in Siegen-Wittgenstein fehlen Gottesdienste
Viele Menschen in Siegen-Wittgenstein würden beklagen, dass sie seit geraumer Zeit keine Gottesdienste mehr feiern können, gerade an Ostern. „Aus meiner Sicht gibt es mit den entsprechenden Auflagen keinen Grund mehr, dies zu untersagen.“
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Landrat Müller bittet Ministerpräsident Laschet, mit einer neuen Verordnung auch Versammlungen zur Religionsausübung ab sofort wieder zu ermöglichen und die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, Sachsen sei hier mit gutem Beispiel vorangegangen.
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