Siegerland. Coronavirus: Liquiditätshilfe, Tilgung aussetzen: Volksbank, IHK und Sparkasse Siegen helfen Kleinunternehmen und Selbstständige in Existenznot

Die Verbreitung des Coronavirus gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern sie bereitet auch der heimischen Wirtschaft große Sorgen. Viele Unternehmen in Siegen-Wittgenstein sind mit unterbrochenen Lieferketten, verzögerten Zahlungen und sinkendem Konsum konfrontiert. Daher suchen viele von ihnen derzeit Rat bei der IHK Siegen.

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Dazu IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener: „Zahlreichen Unternehmen bricht gerade die Liquidität weg. Ihnen steht jetzt schon das Wasser bis zum Hals. Sie brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe. Etliche unserer Kleinst-Unternehmen und Solo-Selbständigen befinden sich in erheblichen Existenznöten, denn die Fixkosten wie Pachten oder Leasingraten laufen ja weiter, während die Umsätze in zahlreichen Fällen gegen Null tendieren.“ Die Unsicherheit zeige sich auch in zahlreichen Anrufen bei den Experten der IHK, die über alle Fördermöglichkeiten auf der kontinuierlich aktualisierten Internetseite www.ihk-siegen.de/corona informiert.

Banken in Siegen bieten schnelle Liquiditätshilfen und Tilgungsaussetzung

Bund und Land stellen zur Bewältigung der Krise eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten bereit, die allen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Weitere werden in Kürze folgen. Zu eben jenen Fördermöglichkeiten beraten die Sparkasse Siegen und die Volksbank in Südwestfalen in Siegen. Daher rät die IHK den heimischen Unternehmen, unbedingt Kontakt zu ihrer Hausbank aufzunehmen und sich dort individuell beraten zu lassen.

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„Als Hausbank des Siegerländer Mittelstandes sehen wir die Situation der Unternehmen und sind uns unserer Verantwortung für die heimischen Betriebe sehr bewusst. Selbstverständlich sind wir gerade jetzt für unsere Firmenkunden da“, betont Burkhard Braach, Vorstandsmitglied der Sparkasse Siegen. Die Sparkasse und die Volksbank informieren ihre Firmenkunden, gerne auch per Mail oder Telefon, über die Beantragungswege für die öffentlichen Hilfen. Bis die öffentliche Mittel beim Unternehmen ankommen, bieten die Kreditinstitute unkomplizierte und schnelle Liquiditätshilfen wie zum Beispiel temporäre Tilgungsaussetzungen an.

Kleinunternehmer und Existenzgründer können Beteiligungskapital beantragen

Jens Brinkmann, Vorstand der Volksbank in Südwestfalen: „In Zeiten der drohenden Rezession ist es umso wichtiger, dem Mittelstand zu helfen, sich wetterfest zu machen und ihm mit Finanzierung und Liquidität verlässlich beizustehen.“ Kredite, Bürgschaften und Steuerstundungen für eine begrenzte Zeit der extremen Finanzbelastung seien jetzt nötig. Die Volksbanken und die Sparkassen haben sich so organisiert, dass sie auf eine große Anzahl von Anfragen vorbereitet sind.

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Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung, zum Beispiel durch die NRW Bank, die Bürgschaftsbank NRW und das Landesbürgschaftsprogramm. Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Brinkmann: „Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Eigenkapital des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.“

Sparkassen, Volksbank und IHK beraten Unternehmen zu Kurzarbeitergeld

Auch die landeseigene Förderbank NRW-Bank steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Dazu Braach: „Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen ist es wichtig, zeitnah das Gespräch mit der Sparkasse oder der Volksbank zu suchen, um gezielt und rechtzeitig alle Finanzierungsmöglichkeiten und die hierfür zu schaffenden Voraussetzungen auszuloten.“ Die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordere immer die Begleitung durch die Hausbank.

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„Wir begrüßen als IHK vor diesem Hintergrund außerordentlich, dass sich Sparkassen und Volksbanken zu diesem gemeinsamen Vorgehen entschlossen haben. Sie signalisieren damit auch, wie wichtig sie die gemeinsame Verantwortung für die heimische Wirtschaft nehmen“, bekräftigt Klaus Gräbener. Erleiden Firmen in Deutschland durch die Folgen von Corona Auftragsengpässe, ist dafür ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld möglich. Sollte wegen des Coronavirus ein Tätigkeitsverbot, zum Beispiel eine Quarantäne, ausgesprochen werden, kann auch dafür eine Entschädigung beantragt werden.

Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind hierfür der Landschaftsverband Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen Lippe. „Das Wichtigste ist jetzt, dass wir gemeinsam unsere Kunden unterstützen, ihnen zügig helfen und so daran mitwirken, dass die Region diese Krise überwinden wird“, bekräftigt Burkhard Braach.

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