Kreuztal/Hagen. Die Razzia in Buschhütten hat Aufsehen erregt. Fast vier Jahre danach könnte der Prozess beginnen. Allerdings droht nun auch die Verjährung.

Für den August peilt das Landgericht Hagen nun den Beginn des Prozesses gegen einen Hundezüchter aus Kreuztal an. Immer wieder mussten in den letzten drei Jahren Termine verschoben werden – mittlerweile droht die Verjährung der angeklagten Taten.

Massenweise sollen Tiere von dem Hundezuchtbetrieb unter falschen Voraussetzungen verkauft worden sein. Zudem geht es um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in mehr als 100 Fällen. Die Hunde waren als aus deutscher Zucht kommend angepriesen worden, sie sollen aber in Wahrheit aus Osteuropa stammen.

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Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen war schnell erhoben: Im April 2017, knapp fünf Monate nach einer Aufsehen erregenden Razzia in Buschhütten, wurden der Hundezüchter aus Kreuztal, dessen Ehefrau, Sohn und Tochter, eine Freundin der Familie, einer Tierärztin aus Hessen, eine Züchterin aus Bayern und ein Welpenhändler, der zeitweise im Raum Hagen lebte, wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrug angeklagt.

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Fünf Monate in U-Haft

Fünf Monate saß der Hundezüchter zwischen der Razzia und der Anklageerhebung in Untersuchungshaft, nicht viel kürzer seine Tochter. Drei Jahre ist die Anklage nun schon alt, doch noch immer ist nicht klar, ob es denn nun zu einem Prozess kommen wird. Das liege aber nicht an der Arbeitsbelastung des Landgerichts Hagen, so dessen Sprecher Bernhard Kuchler: „Der bisherige Zeitablauf dieser Sache hat mit dem Verhalten des Angeklagten zu tun.“ Sprich: Mit immer neuen Anträgen trägt der 68-Jährige dazu bei, dass die Richter noch immer keine Entscheidung getroffen habe, ob sie die Anklage überhaupt zulassen werden. Das ist das Recht eines Angeklagten im so genannten Zwischenverfahren, in dem es um die Zulassung einer Anklage geht.

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Aus Sicht des Angeklagten gibt es Entscheidendes zu klären. Denn die Käufer der Welpen hatten ja für das gezahlte Geld einen Gegenwert bekommen, sprich: einen Hund. Laut Hauptangeklagtem zu einem relativ günstigen Preis. War es also überhaupt Betrug? Ein Gutachten soll nun klären, was ein Hund aus polnischer Zucht wirklich wert ist.

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Angeklagter hält Richter für befangen

Im Oktober 2019 hätte es eigentlich losgehen sollen, Termine waren schon angesetzt. Doch dann stellte der Hauptangeklagte Befangenheitsanträge gegen die zuständigen Richter. Alle wurde zwar letztlich abgelehnt, doch die Entscheidung dauerte. „Die Richter können so lange nicht weiterarbeiten, bis nicht über den jeweiligen Antrag entschieden ist“, so Landgerichtssprecher Kuchler.

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Nun soll es einen neuen Anlauf geben. Derzeit werden neue Termine mit den Beteiligten besprochen – ab August 2020. Damit rückt langsam auch die Frage einer möglichen Verjährung in den Vordergrund. Die Anklagevorwürfe datieren von 2010 bis 2016.

Sonderkommission Chip

Der Fall rund um den Kreuztaler Hundezuchtbetrieb war bei der Hagener Polizei gelandet, weil seinerzeit einer der Beschuldigten im Raum Hagen gemeldet war.

Für die Ermittlungen war die Sonderkommission „Chip“ eingerichtet worden.

Aktuell lautet die Anklage „Banden- und gewerbsmäßiger Betrug“. Der kann laut Gesetz mit Haftstrafen zwischen sechs Monaten bis zehn Jahre bestraft werden, die Verjährungsfrist liegt also bei zehn Jahren. Anders wäre es, wenn die Richter letztlich doch nur den Tatvorwurf „einfacher Betrug“ erkennen würden – dann ist mit einer maximalen Haftstrafe von fünf Jahre zu rechnen und die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

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