Buschhütten. . Kreuztaler Hundehändler sollen Welpen aus Osteuropa importiert haben. Der Prozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs lässt auf sich warten.
Die Bilder der Razzia bei dem Hundezuchtbetrieb sind durch die Republik gegangen — und vielleicht noch weiter. 105 Hunde werden am 14. Dezember 2016 beschlagnahmt und in Tierheime gebracht. Der Züchter, seine Ehefrau und ihre Tochter werden verhaftet. Das Gerichtsverfahren dauert an — bis heute hat keine Hauptverhandlung stattgefunden. Entschieden hat die 4. große Strafkammer des Landgerichts Hagen jetzt über einen Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden Richter: „Vom Standpunkt eines vernünftigen Angeschuldigten aus (kann sich) die Besorgnis der Befangenheit nicht ergeben“, heißt es in dem Beschluss vom 13. April 2018. Die Beschwerde dagegen liegt beim Oberlandesgericht.
Das ist der Stand des Verfahrens
Insgesamt acht Personen klagt die Staatsanwaltschaft Hagen am 9. März 2017 wegen „banden- und gewerbsmäßigen Betrugs“ beim Handel mit Hunden an.
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Am 12. April 2017 wird der Inhaber des Betriebs aus der Untersuchungshaft entlassen.
Am 18. März 2018 beantragt er, drei Richter der 4. großen Strafkammer als befangen abzulehnen, unter anderem wegen „Prozessverschleppung“. Der Buschhüttener, Hauptangeklagter in 71 Fällen, dokumentiert seine Sicht des Verfahrens in einem Internet-Blog. Für sich sprechen lässt er die von ihm selbst gegründete „RAFhumanitaer Rights Watch“. Er – der Inhaber des stillgelegten Betriebs spricht von sich in der dritten Person – verlange die Hauptverhandlung, „damit er seine Unschuld beweisen und mit seiner Familie wieder ein normales Leben führen kann“.
Es ist nicht so, dass sich nichts tut. Derzeit sei ein Sachverständiger beauftragt, den in der Anklage angeführten Schaden neu zu berechnen, sagt Heike Hartmann-Garschagen, Pressesprecherin des Hagener Landgerichts: Falls es zutreffe, dass der Kreuztaler die angeblich selbst gezüchteten Welpen aus Osteuropa importiert habe, so seien die Tiere deshalb nicht wertlos. Das, so die Richterin, sei „so nicht zu halten“. Auch importierte Hunde haben einen Marktwert.
Ein Verhandlungstermin ist nicht in Sicht. Die zuständige Kammer sei „mit Haftsachen überlastet“ — Fällen also, bei denen Angeschuldigte in Untersuchungshaft sitzen. Hagen ist Schauplatz, weil die dortige Polizei die Ermittlungen führt; dort wohnt einer der Angeklagten, der den Kreuztaler ebenfalls belastet.
Überfahren oder aus dem Fenster gesprungen
Der Händler nimmt in seinem Blog zu jedem Fall Stellung – zum Beispiel so: „Woran dieser Welpe verstorben ist, ob er von einem Auto überfahren worden ist, aus dem Fenster gesprungen, eine Treppe hinuntergefallen ..., sagt die Anklage nichts aus. Es gibt nicht einmal einen Beweis dafür, dass der Hund überhaupt verstorben ist.“
Befasst mit dem Fall ist auch die Staatsanwaltschaft in Siegen, die nach wie vor gegen einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung ermittelt. Dessen Verteidiger haben inzwischen Akteneinsicht genommen, das Verfahren erweise sich als „langwierig“, bestätigt auch Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthus als Pressedezernent. Der Hundehändler beruft sich darauf, dass sein Betrieb keineswegs nur für 30 Tiere genehmigt gewesen sei – das Siegener Veterinäramt habe „unzweifelhaft“ 130 Tiere geduldet; der Betrieb habe sämtliche Kontrollen „ohne besonderen Befund“ bestanden. Auch am Tag der Razzia habe der Amtstierarzt „90 Prozent“ der Hunde einen guten Zustand bescheinigt Ein weiteres Siegener Verfahren läuft gegen fünf ausländische Hundehändler, die derzeit schriftlich angehört werden: Sie sollen Hunde nach Kreuztal geliefert haben.
Die Antwort des Züchters
Der Hundehändler aus Kreuztal macht Behörden und Justiz seinerseits Vorwürfe:
Sie hätten nach der Razzia „die angeblich leidenden Hunde einfach ihrem Schicksal überlassen“. Ein Welpe sei bis dahin „mit viel Liebe alle zwei Stunden Tag und Nacht aus einer Babyflasche gefüttert“ worden. Er habe ihn nicht mehr versorgen dürfe, bevor er abgeführt worden sei. „Dieser Welpe hätte niemals sterben müssen.“
Der bei der Durchsuchung festgestellte Geruch von Kot und Ammoniak sei „einzig und allein darauf zurückzuführen“, dass die Beamten die Tiere nicht ins Freie gelassen hätten.
„Durch Abhören der Telekommunikation“ habe auch die Staatsanwaltschaft gewusst, dass sie auf einen „ausnahmsweise unsauberen Zustand“ der Anlage treffe: Seine Familie sei an einem Norovirus erkrankt gewesen. „Nichts hätte näher gelegen, als die ganze Aktion schon allein aus tierschutzrechtlichen Gründen zu verschieben.“
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