Siegen. Ein 22-Jähriger Freudenberger verkauft über Monate Ware im Internet, ohne sie zu versenden. Bereits erhaltende Strafen haben keinen Effekt.
Bevor die Anklageschrift verlesen wurde, fragte Amtsrichterin Dr. Hanne Grüttner den 22-jährigen Beschuldigten, ob er damit einverstanden sei, auch die Anklagepunkte gegen ihn zu verhandeln, die noch parallel zum Verfahren dazugekommen sind. In insgesamt acht Fällen wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, auf der Online-Plattform „Ebay-Kleinanzeigen“ unter Vortäuschung falscher Tatsachen diverse Produkte an Privatpersonen verkauft zu haben. Dabei soll der Angeklagte von Anfang an nicht gewillt gewesen sein, die Ware zu versenden oder überhaupt nicht im Besitz der jeweiligen Objekte gewesen sein.
Was die Polizei Siegen beim Kauf im Internet rät
Vorsicht bei auffällig niedrigen Preisen! Es könnte sich um einen „Fake-Shop“ handeln.
Keine Spontankäufe! Bremsen Sie sich innerlich bei der „Schnäppchenjagd“!
Schauen Sie sich den Verkäufer genau an! Identität des Verkäufers durch Festnetznummer und Adresse verifizieren.
Achten Sie auf eine sichere Internetverbindung (https) beim Online-Kauf!
Wählen Sie sichere Zahlungswege! Geben Sie einem Rechnungskauf den Vorzug!
Die sicherste Methode ist ein Kauf von „Hand zu Hand.
Meik Scholze, Polizeihauptkommissar in Siegen
Angeklagter nutzt Ebay Kleinanzeigen für Betrugsmasche
Zu der verkauften, aber nicht zugestellten Ware zählt unter anderem diverses Zubehör fürs Auto, etwa mehrere Zylinderköpfe, eine Stoßstange, Auspuff und Kotflügel sowie Musikverstärker der Marke Sony. Die dabei erschlichenen Geldbeträge reichen von 66 bis 360 Euro. Nach der Anklageschrift wandte sich Richterin Dr. Grüttner an den Angeklagten und forderte eine Stellungnahme. „Ich denke, ich muss nichts mehr dazu sagen, es liegt ja auf der Hand“, gab sich der Angeklagte, der ohne rechtlichen Beistand zur Verhandlung erschienen war, geständig.
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Dass der Betrug von Anfang an so geplant gewesen sei, verneinte der Angeklagte jedoch. Ursprünglich hätte er den Handel auf der Online-Plattform gemeinsam mit einem ehemaligen Freund betrieben und auch die jeweilige Ware stets versendet. Am Anfang hätte alles gut geklappt. Dass mehrere Privatpersonen die bereits bezahlte Ware nicht erhalten haben, tue ihm sehr leid. Er habe die Vermutung, dass der Freund, dessen Name er auf Anfrage der Staatsanwaltschaft nicht nennen wollte, „sie irgendwo anders verscherbelt“ habe. „Ich bin jedoch derjenige, der seinen Kopf mit Namen bei Ebay hergehalten hat“, sagte der Beschuldigte. Den Kontakt zum ehemaligen Freund und Geschäftspartner habe er abgebrochen.
Bereits erhaltende Strafen zeigen keine Wirkung beim Angeklagten
Beim Abschlussplädoyer der Staatsanwaltschaft wurde zudem offengelegt, dass der Beschuldigte bereits im vergangenen Jahr mehrmals wegen ähnlichen Fällen von (Online)-Betrug zu verschiedenen Geldstrafen verurteilt worden war. „Dies zeigte offensichtlich keine Wirkung bei Ihnen“, stellte die Staatsanwaltschaft vor dem Hintergrund fest, dass die Fälle, die an diesem Morgen verhandelt wurden, nach den bereits verhangenen Geldstrafen verübt wurden. Die entstandenen finanziellen Schäden bei den betrogenen Privatpersonen seien zudem bis heute noch nicht von dem Angeklagten beglichen worden. Hinzu käme, dass der Angeklagte zu einem Gerichtstermin zuvor nicht erschienen sei.
„Den Kopf in den Sand stecken und so tun, als ginge sie das alles nichts an, funktioniert nicht“, mahnte die Staatsanwaltschaft an. Sie forderte in Anbetracht der zuvor schon geahndeten Betrugsfälle des Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und zudem eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro, die der DRK Kinderklinik zugute kommen sollte.
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Bewährung als letzte Chance vor dem Gefängnis
Das Gericht folgte daraufhin dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. „Ziehen Sie jetzt die Reißleine“, mahnte die Richterin. Sie habe jede Woche Leute im Gerichtssaal sitzen, die über Ebay betrügen würden. „Sollten Sie jetzt nochmal in Erscheinung treten, dann reden wir über eine Freiheitsstrafe, dann geht es für Sie ins Gefängnis“, sagte die Richterin. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und gab zum Schluss zu Protokoll, dass er hoffe, sich nicht mehr unter diesen Umständen zu begegnen.
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