Siegen. Angeklagter soll nach Messerattacke auf 28-Jährigen bewaffnet durch Freudenberg gelaufen sein. Zeugen beschreiben auffälliges Verhalten.
Zwei Wochen ist es her, dass die Anklageschrift gegen den Angeklagten G. verlesen wurde. Fünf Vorwürfe gegen den 25-Jährigen stehen darin, darunter zwei gefährliche Körperverletzungen mit einem Messer, eine weitere unter Einsatz eines Steins als Schlagwerkzeug, dazu noch ein räuberischer Diebstahl und eine Sachbeschädigung.
Am zweiten Verhandlungstag gibt es zunächst eine Einlassung durch Verteidiger Lars Brögeler, der die beiden letzteren Taten für den Mandanten zugibt. Dass G. am 15. August 2018 einen Mann mit einem Brotmesser stach, sei allerdings mit „einer Vorgeschichte“ verbunden. G. habe sich damals gegen ständige Lärmbelästigung durch einen Nachbarn verwehrt, der plötzlich gemeinsam mit dem späteren Opfer vor der Wohnung aufgetaucht sei. Der Angeklagte sei bedroht und angegangen worden, habe sich dann gewehrt.
Berichte von Bedrohungen
Auch der zentrale Vorwurf der Anklage, eine Auseinandersetzung in der Freudenberger Innenstadt am 13. Oktober 2018, wird vom Anwalt in Richtung Selbstverteidigung interpretiert. Der 28-jährige Geschädigte K. sei an jenem Samstagabend in drohender Haltung auf dem Parkdeck des HIT-Marktes auf den Angeklagten zugekommen, habe ihn am Hals gepackt und auf den Rücken geworfen. G. habe gewarnt, „ein Messer im Rucksack“ zu haben und dann in seiner Angst zugestochen.
Nach kurzer Rangelei sei der ‚Angreifer weggelaufen, „er hat ihn später vor einer Eisdiele gesehen, wie er telefonierte“, fasst der Verteidiger zusammen. Sein Mandant habe wahrgenommen, dass der Mann die Auseinandersetzung anders schildere, als sie gewesen sei und habe sich entschlossen, nach Hause zu gehen, nicht auf die Polizei zu warten.
Verschmähte Liebe
Der weitere Vormittag vergeht mit der Einvernahme des Geschädigten, dessen Freundin und diverser Zeugen. Auch die Mutter des Angeklagten wird gehört. Danach bleibt von der Einlassung ihres Sohnes nicht mehr viel übrig. Gut ein Jahr vor dem Vorfall hatte G. der Freundin des K. seine Liebe erklärt. Sie wies ihn ab. Nach einiger Zeit setzten nach übereinstimmenden Aussagen des Paares Drohungen gegen K. und weitere Belästigungen der jungen Frau ein.
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Der Angeklagte sei mehrfach plötzlich in der Nähe der beiden aufgetaucht, habe von Küssen gesprochen, die es nie gegeben habe. Von ihrer Großmutter besorgte er sich die Telefonnummer der Eltern und bezeichnete bei denen den K. als schlechten Umgang und Drogensüchtigen. „Glücklicherweise hatte ich sie vorgewarnt“, sagt die Zeugin. Sie wirkt gefasst, bricht aber in Tränen aus, als sie von ihrer Angst berichtet, die sie zeitweise gehindert habe, allein auf die Straße zu gehen.
Unterbringung steht im Raum
Neben einer Verurteilung könnte den 25-jährigen Freudenberger auch eine Unterbringung erwarten, da er seit längerem mit Drogen zu tun und offenbar auch psychische Probleme hat. Das Verfahren wird am morgigen Donnerstag fortgesetzt.
Sehne und Nerv durchtrennt
Ein gemeinsamer Bekannter, der den G. zur Rede stellte, sei im August 2018 von ihm mit einem Stein niedergeschlagen worden; eben jene Attacke, die auch in der Anklage steht. K. hatte irgendwann genug, bat seine Freunde, nach dem G. Ausschau zu halten. „Ich wollte ernsthaft mit ihm reden und ihm deutlich machen, dass er uns in Ruhe lassen soll“, betont der Zeuge. Das habe er umsetzen wollen, als er vor einem Jahr den Tipp bekam, wo sich G. aufhielt.
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Er sei dann auf den Angeklagten zu, mit unfreundlichem Blick, habe diesen aber nicht gepackt: „Er hatte schon das Messer direkt in der Hand!“ K. griff abwehrend in die Klinge, G. zog sie zu sich und durchtrennte dem anderen Sehne und Nerv. Der Zeigefinger ist bis heute taub. Einer der weiteren Stiche ging in die Brust, sorgte für einen Pneumothorax. K. berichtet, von G. noch durch Freudenberg verfolgt worden zu sein, bevor der Krankenwagen eintraf, in den er sich flüchtete. Durch die Verletzungen war K. ein halbes Jahr arbeitsunfähig.
Mutter äußert beängstigende Details
Auf dem Parkdeck soll G. sich gerechtfertigt haben, er sei angegriffen worden, habe daher das Messer einsetzen müssen. Andere Zeugen berichten, dass er durch die Straßen lief und brüllte, den K. umbringen zu wollen. Für die Mutter des Angeklagten ist die Tat keine Überraschung gewesen. „Jetzt ist es soweit“, habe sie gedacht, als G. an jenem Abend mit nacktem Oberkörper zu ihr kam und brüllte: „Ich habe ihn abgestochen!“
Sie selbst und auch ihr früherer Mann hätten seit längerem Wahnvorstellungen und Verfolgungswahn bei ihm festgestellt, bereits im Sommer 2018 eine Betreuung beantragt. Am Vorabend habe G. erstmals zugestimmt, sich helfen zu lassen. „Er hatte wohl auch Angst vor sich selbst. Er hat mir gesagt, dass es ihn zweimal gibt. Einmal den lieben G. und einmal G., das Arschloch“, erinnert sie sich.
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