Netphen. Forderung: Gegen den Willen einiger Grundstückseigentümer soll die Stadt Netphen die Neugestaltung der Salchendorfer Mitte vorantreiben.

Die Stadt Netphen soll die Planung für die Neugestaltung der Salchendorfer Ortsmitte nicht aufgeben und den Bau des Kreisels zur Not auch gegen den Willen der Grundstückseigentümer erzwingen. Das geht aus einer Vorlage der Verwaltung und einem Antrag der UWG-Fraktion hervor. Der Stadtentwicklungsausschuss berät darüber am Montag, 28. Oktober, ab 17 Uhr im Ratssaal.

Bereits seit den 90er Jahren Thema

Eigentlich noch in diesem Jahr sollte mit dem Ausbau der Rudersdorfer Straße (K 11) begonnen werden – im vorhandenen Querschnitt und auch danach mit einer Tonnagebeschränkung auf 7,5 Tonnen, um keine weitere Schwerverkehrs-Zubringerroute zur A 45 zu schaffen. Darauf hatten sich Stadt und Kreis geeinigt und damit grünes Licht für den seit Ende der 1990er Jahre geforderten Ausbau gegeben. Eigentlich sollte die Straße breiter werden – dagegen hatten sich im Jahr 2011 Anlieger gewehrt.

Rund um Salchendorf

Salchendorf wurde am 3. Juni 1311 erstmals urkundlich als „Salchendorph“ erwähnt und im Rahmen der kommunalen Neugliederung am 1. Januar 1969 eingemeindet.

Die Gemarkung Salchendorf hat heute eine Fläche von 9,2 Quadratkilometern. In dem Ortsteil leben rund 1250 Personen.

Nachbarorte von Salchendorf sind Grissenbach im Norden, Nenkersdorf im Nordosten, Werthenbach im Osten, Helgersdorf im Südosten, Gernsdorf und Rudersdorf im Süden, Anzhausen im Südwesten, Flammersbach im Westen und Deuz im Nordwesten.

Auf Granit gestoßen sind Kreis und Landesbetrieb Straßenbau nun aber erneut: Im innerörtlichen Abschnitt der K 11 werden Flächen von Anliegergrundstücken gebraucht, um den Knoten mit der Johannlandstraße (L 729) und der Albert-Klenner-Straße zum Kreisverkehr auszubauen. Einige Eigentümer verweigerten die Abgabe von Flächen, heißt es in der aktuellen Vorlage. Ohne den Kreisel kann die Stadt den Dorfplatz, den sie auf der Freifläche neben dem ehemaligen Gasthof Zum Johannland anlegen will, allerdings nicht realisieren.

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Verfahren einleiten

Baurecht schaffen könnte der Kreis mit einem Planfeststellungsverfahren. Ein Planfeststellungsbeschluss würde am Ende auch eine Enteignung ermöglichen, um über die benötigten Flächen zu verfügen. Der Kreis habe im August mitgeteilt, dass er ein solches Vorgehen „nicht in Betracht“ ziehe. Die Verwaltung schlägt nun vor, Kreis und Landesbetrieb zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens aufzufordern. „Es darf nicht sein, dass der Umbau der gefährlichen Kreuzung für viele Jahre blockiert wird“, heißt es in dem Antrag der UWG-Fraktion.

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