Siegen/Freudenberg. Vor dem Siegener Landgericht muss sich ein 24-Jähriger Verantworten: Er soll in einem eskalierten Streit mit einem Messer zugestochen haben.
Vor dem Siegener Landgericht beginnt am Dienstag, 8. Oktober, der Prozess gegen einen jungen Mann, der vor einem Jahr im Freudenberger Alten Flecken mit einem Messer auf einen anderen eingestochen haben soll.
Am Samstagabend, 13. Oktober 2018, war laut des damaligen Polizeiberichts ein Streit zwischen zwei Männern in der Oranienstraße eskaliert. Ein 24-Jähriger verletzte seinen Kontrahenten, 27, dabei mit einem Messer schwer, er wurde ins Krankenhaus gebracht. Den mutmaßlichen Täter nahmen Polizeistreifen noch in Tatortnähe fest.
Augenzeugen berichteten von wirren Äußerungen
Augenzeugenberichten zufolge soll der junge Mann nach der Tat blutüberströmt und mit dem etwa 20 Zentimeter langen Messer durch eine Gaststätte an der Oranienstraße geirrt sein, dabei wirre Äußerungen von sich gegeben haben - er suchte wohl seinen Kontrahenten.
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Als er schließlich mit seiner Waffe nach draußen rannt, verschloss die Wirtin sofort die Eingangstür. „Es war schon sehr aufregend, die Besucher meines Lokal fürchteten sich doch sehr“, so beschreibt die Wirtsfrau die unwirklichen Augenblicke mit dem Messerstecher.
Nahbereichsfahndung in der Altstadt
Nur wenige Meter weiter kam es zu einer erneuten gefährlichen Situation für die Gäste und den Betreiber in einer Eisdiele. Hier reagierte der Inhaber geistesgegenwärtig und verrammelte nach erkennen der Situation die Eingangstür. „Ich musste doch meine Gäste schützen“, so der Inhaber.
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Zwischenzeitlich war der erste Rettungswagen eingetroffen, welcher sich auch sofort um den 27-jährigen Verletzten sorgte. Mit mehreren Streifenwagen und deren Besatzungen machten sich die Einsatzkräfte zwischen Altstadt und Bahnhofstraße auf die Suche nach dem vermeintlichen Messermann.
Psychischer Ausnahmezustand
Gegen 20 Uhr kam dann von der Polizeileitstelle in Siegen die erlösende Nachricht, dass der mutmaßliche Täter von den Beamten festgenommen werden konnte. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, soll sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben.
Im Oktober 2018 sind insgesamt drei Verhandlungstermine vor der 1. Großen Strafkammer angesetzt.
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