Siegen. Die Angeklagte sagt, ein Facebook-Freund habe nach Hilfe gefragt. Die 62-Jährige leitet dubiose Überweisungen weiter.
Fünf Fälle der Geldwäsche sind angeklagt, in der Zeit vom 5. Februar bis 16. April 2018. Da soll die Angeklagte, eine 62-jährige Frau, jeweils Zahlungen auf ihr Girokonto bei der Sparkasse bekommen, abgehoben und unter Abzug einer Provision per Western Union an verschiedene Empfänger in Ghana und anderen Ländern weitergeschickt haben. Geld, das nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aus unsauberen Quellen in den Niederlanden und Dänemark stammte. Insgesamt soll die 62-Jährige 6123,77 Euro auf diese Weise erhalten und weitergeleitet haben. Eben diese Summe will die Amtsanwältin auch noch als inkriminiert erlangtes Vermögen einziehen lassen, was erst zu einem Disput mit der Vorsitzenden führt.
Amtsrichterin Stephanie Scheepers verweist darauf, dass die Angeklagte das Geld nicht behalten hat. Außerdem stamme es von Unbekannten, zu deren Gunsten sie es also gar nicht einziehen könne. Letztlich lässt sie sich aber überzeugen, dass auch das kurze Parken auf dem Konto für das Erlangen ausreicht und sieht den Staat als Begünstigten. Dazu kommt eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.
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Für die Angeklagte ist das alles eine mittlere Katastrophe. „Wir kommen nicht an die Hintermänner und halten uns jetzt an die Opfer“, kritisiert Verteidiger Alexander Reitmeier die Einstellung von Amtsanwältin und Gericht. Er sieht seine Mandantin selbst vornehmlich als Opfer.
Bitte eines Bekannten gefolgt
Die hat vorgetragen, zunächst insgesamt 16.000 Euro aus ihrem eigenen Vermögen überwiesen zu haben, weil ein Facebook-Bekannter sie darum gebeten habe. „Er hat mir immer von seiner kranken Mutter erzählt, alle waren so arm“, erzählt die Frau, die sich selbst als „zu lieb“ bezeichnet. Sie habe dem unbekannt geblieben Mann, der sich selbst als „Diplomat“ bezeichnete und dessen Adresse sie nicht kannte, alles geglaubt und alles überwiesen, nie etwas zurückbekommen.
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„Ich habe es einmal ausgerechnet. Sie weiß das noch gar nicht. Es waren sogar 30.000 Euro. Das ganze Familienvermögen“, stellt der Anwalt fest. Gerade das ist für ihn ein Beweis, dass die Frau auch bei den späteren Zahlungen nichts Böses gedacht habe.
Das Gesetz und das OLG verlangten das leichtfertige Nichterkennen einer strafrechtlichen Katalogtat. Selbst die Ermittler seien aber erst im Laufe des Verfahrens darauf gestoßen, dass die Überweisungen von einem für Phishing genutzten Konto gekommen seien. Wie hätte seine Mandantin dann etwas wissen können, argumentiert Reitmeier und beantragt einen Freispruch.
Von Sparkassenberater gewarnt
Anklagevertreterin und später auch die Richterin berufen sich hingegen auf den gesunden Menschenverstand. Problematisch für die Frau: Sie wurde zwischendurch von ihrem Sparkassenberater gewarnt, dass mit den Zahlungen etwas nicht stimmen könne. Der erklärt als Zeuge, dass die Angeklagte, die er als „leichtgläubig und beeinflussbar“ einschätzt, ihm als Grund für die regelmäßigen Abhebungen ein „neues Geschäftsmodell“ genannt habe. Sie bekomme Zahlungen der Bundesbank, die sie gegen eine Provision von zehn Prozent weiterschicken müsse.
Die Angeklagte kann sich „nicht vorstellen, so etwas gesagt zu haben“. „Ich glaube, dass Sie leichtgläubig sind“, erklärt Amtsrichterin Stephanie Scheepers, nachdem sie die Frau, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, zu der Geldstrafe sowie der Einziehung verurteilt hat. Wer mehr als ein Jahr so etwas durchführe, ohne misstrauisch zu werden, der müsse aber schon alle Augen geschlossen haben: „Und das glaube ihn Ihnen nicht!“ Der Anwalt kündigt umgehend Rechtsmittel an.
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