Siegen. Erst nach dreieinhalb Jahren kommt es zum Prozess über einen Streit, der im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Dahlbruch eskaliert ist.

Es hat lange gebraucht, den Fall überhaupt vor Gericht zu bringen. Nun ist er auf zwei Verhandlungstage angesetzt, vor dem Siegener Schöffengericht fast schon ein epischer Umfang. Tatsächlich fällt das Urteil – ein Jahr und acht Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung – am Freitag schon nach einer guten Stunde. Weil der Verteidiger ein Rechtsgespräch anregt und Amtsrichter Uwe Stark danach einen allseitigen Konsens verkünden kann.

Am 11. April 2016, „genau vor dreieinhalb Jahren“, rechnet Verteidiger Bach zwischendurch aus, ist der Angeklagte (36) im Flur eines Mehrfamilienhauses in Dahlbruch mit dem Geschädigten zusammengetroffen. Hintergrund war eine Ruhestörung und die Verärgerung darüber, dass die Polizei nicht schnell genug auf eine Beschwerde reagierte. Mehr ist aufgrund des weiteren Verhandlungsverlaufes nicht zu erfahren. Jedenfalls hatte Bachs Mandant eine Machete mit einer 38 Zentimeter langen Klinge dabei, die kurz darauf im rechten Oberschenkel des Opfers landete. Der Mann verlor viel Blut und dadurch auch das Bewusstsein.

Vorstrafen sind heute Geschichte

Nach dem Rechtsgespräch räumt der Anwalt die Anklage für seinen Mandanten komplett und mit wenigen Worten ein. Die Zeugen werden ungehört entlassen. Danach fordert der Staatsanwalt ein Jahr und zehn Monate gegen den „Machetenmann“, der eine ganze Latte von Vorstrafen hat, die Hälfte davon waren Körperverletzungen. Allerdings ist seit Jahren nichts mehr passiert, der Angeklagte führt nach eigenem Bekunden und dem seines Verteidigers inzwischen ein ruhiges Leben als Familienvater mit fester Anstellung.

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Damals stand er zusätzlich unter Bewährung. Wäre zeitnah verhandelt worden, was an verschiedenen Faktoren scheiterte, die nichts oder wenig mit dem Angeklagten zu tun hatten, hätte es wohl eine Haftstrafe gegeben, erklärt der Staatsanwalt. Heute sei eine Bewährung aber denkbar. Der Verteidiger stimmt zu, verweist auch auf die lange Verfahrensdauer und findet, dass der neue Lebenswandel seines Mandanten eine Haft indiskutabel mache, für alle Seiten nur Nachteile bringen könne. Bach hält ein Jahr und drei Monate für ausreichend.

Keine zusätzliches Bußgeld

Richter Stark und die Schöffen einigen sich auf ein Jahr und acht Monate. Letztlich sei ein solcher Wert ohnehin „wie Wackelpudding“, meint der Vorsitzende. Gefängnis habe selten zur Besserung eines Menschen beigetragen. Ganz ohne Vorgeschichte sei die Tat ja auch nicht gewesen, deutet Stark noch an, ein Rechtfertigungsgrund habe allerdings nicht vorgelegen. Der Staatsanwalt hatte noch eine großzügige Bußgeldsumme für eine gemeinnützige Einrichtung gefordert, der Verteidiger dies mit Blick auf mindestens 5000 Euro abgelehnt, die sein Mandant noch an die Krankenkasse des Geschädigten werde zahlen müssen. Das Gericht verzichtete auf eine solche Auflage.