Alchen. Nach der Fettexplosion in Alchen ermittelt die Staatsanwaltschaft Siegen wegen fahrlässiger Tötung. Gutachter sollen das Unglück rekonstruieren.

Im Fall der Explosion beim Alchener Backesfest vor gut einer Woche ermittelt die Siegener Staatsanwaltschaft zum Tatvorwurf fahrlässige Tötung. Wie der Kapitaldezernent der Siegener Staatsanwaltschaft, Philipp Scharfenbaum, ausdrücklich betont, wird das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt geführt.

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In Absprache mit der Staatsanwaltschaft hat die Kreispolizeibehörde mehrere Sachverständige eingeschaltet, die die explodierte Pfanne eingehend untersuchen, um die genaue Ursache für das Unglück, bei dem am Sonntag, 8. September, eine Frau tödlich und insgesamt 14 Menschen verletzt wurden, zu rekonstruieren. Wie Scharfenbaum weiter erläutert, könnten sich aus Konstruktion und Bauart der Pfanne, dem Herstellungsverfahren oder dem Betrieb Anknüpfungspunkte ergeben, um Sachverhalt und technischen Ablauf der Katastrophe detailliert nachzeichnen zu können.

Strafrechtliche Bewertung erst später

Für die Ermittlungen stehen zwei Fragen im Fokus: Wie konnte es dazu kommen? Und: Hätte sich das Unglück verhindern lassen? Daraus könne sich dann auch erst eine strafrechtliche Bewertung ableiten lassen, so Scharfenbaum. Beim Tatvorwurf Fahrlässigkeit spiele immer eine Rolle, ob und wie Fehler oder Fehlbedienungen bekannt und erkennbar waren. Das soll die Arbeit der Gutachter nun klären.

„Die Expertise der Sachverständigen ist entscheidend“, so Staatsanwalt Scharfenbaum. Bei Bedarf könnten zu einem späteren Zeitpunkt der Ermittlungen auch weitere Spezialisten, etwa des Landes- oder Bundeskriminalamts, hinzugezogen werden. Das sei ein völlig normales Prozedere, falls die Sachverständigen diese Unterstützung benötigen würden. Bislang sei das aber noch nicht angedacht.

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