Siegen. Die Jugendschutzkammer am Landgericht Siegen versucht, aus drei Zeugen und dem Opfer etwas herauszubekommen. Alle mauern – mehr oder weniger.

Am Donnerstag ist die Hauptverhandlung gegen drei junge Männer fortgesetzt worden, die am 4. Juli 2017 in die Wohnung eines bekannten Siegener Drogenhändlers eingedrungen sein und ihn ausgeraubt haben sollen.

Zwei der mutmaßlichen Täter hatten bereits am Dienstag gestanden. Der dritte Angeklagte hat auch diesmal wieder jede tatsächliche Beteiligung bestritten. Die gehörten Zeugen konnten wenig zur weiteren Aufklärung beitragen. „Es macht keinen Spaß, Sie zu vernehmen“, reagiert etwa die Vorsitzende der Jugendschutzkammer, Richterin Sabine Metz-Horst, auf die einsilbigen Aussagen eines 18-jährigen Zeugen, dem jedes Wort aus der Nase gezogen werden muss.

Der mit allen Beteiligten recht gut bekannte Siegener war direkt nach der Tat vom Geschädigten selbst als Mittäter ins Gespräch gebracht worden. Später hatte dieser ihn per E-Mail an die Polizei wieder aus dem Kreis der Verdächtigen eliminiert. Daran entstehen im Laufe des Vormittags wiederum Zweifel.

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Er und zwei weitere Zeugen waren gemeinsam kurz nach der Tat in der Nähe des Siegener Bahnhofs auf den Angeklagten K. getroffen. Einer der beiden anderen hatte den ersten Zeugen sowie K. mit der geklauten X-Box unter dem Arm fotografiert, nachdem er vom Opfer über den Überfall informiert worden war. Später waren letztere Zeugen auch noch beim Geschädigten ‚aufgelaufen’, hatten ihm zudem das Foto geschickt.

Drei oder vier Täter?

Bis all dies auch nur ansatzweise herausgearbeitet ist und zudem noch, dass ein weiterer Mann bei diesem Treffen in Bahnhofsnähe dabei war, der bislang noch gar nicht in den Ermittlungsakten aufgetaucht ist, vergehen Stunden. „Zwei haben gestanden, Sie bringen sich völlig unnötig in Schwierigkeiten“, macht die Vorsitzende dem Zeugen-Trio mehrfach deutlich und verweist darauf, dass der Staatsanwalt ihre Aussagen sehr genau mitschreibe. Das „Mauern“ zu überwinden, ist kaum möglich.

Die Aussage des Opfers ist nicht viel erhellender. Er habe selten ein solches Desinteresse an einer Bestrafung von Tätern erlebt wie in den Angaben des 30-Jährigen zum Ausdruck komme, ärgert sich Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum und bedauert, dass die Justiz ihre wertvolle Arbeitszeit unter solchen Umständen einsetzen müsse. Bezeichnend ist schon die Antwort des derzeit zwangsweise in Therapie befindlichen Straftäters auf die Frage des Gerichts, ob er denn jemals richtig gearbeitet habe: „Nicht wirklich!“

Der Zeuge hat nach dem Überfall mehrfach von vier Tätern gesprochen, plus jenem Bekannten, der schon vorher bei ihm als Informant in der Wohnung gewesen sei. Jetzt erinnert er sich nur noch an drei. Außerdem will er auch vergessen haben, bei der Aktion mit dem Elektroschocker nicht nur geschlagen worden zu sein, sondern noch zwei Stromschläge bekommen zu haben.

„Vergessen?“ Da sei es immerhin um 220 Volt gegangen, die durch den Körper gingen, wundert sich der Staatsanwalt und erinnert daran, dass der Zeuge seinerzeit der Polizei sogar den Unterschied zwischen zugelassenen und illegalen „Tasern“ erklärt und darauf hingewiesen habe, dass letztere „mehr zwirbelten“.

Schwierige Verhältnisse

Damit ist die Vernehmung beendet. Die anschließenden Erörterungen der persönlichen Verhältnisse ergeben bei den geständigen Angeklagten komplexe Familienstrukturen, gebrochene Lebenswege und ordentliche Vorstrafenregister. Die Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe regen jeweils Betreuungsweisungen von einem Jahr sowie zusätzliche Jugendarreste an.

Fortsetzung folgt

Die Plädoyers werden aus Zeitgründen erst am 12. September gehalten. Kurz danach soll das Urteil fallen.

Der jüngste Angeklagte hat keine Vorstrafen, ein gutes Abitur und möchte studieren. Er habe Freunde gesucht und vorgegeben, mitmachen zu wollen, sei aber nicht zum Tatort gekommen, hat er auch der Sozialarbeiterin gesagt. Die ihm das glaubt und nur widerwillig auf Drängen der Vorsitzenden einen Sanktionsvorschlag macht: Arrest. Dann ist Schluss.

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