Weidenau. „Unfallträchtiger Knotenpunkt“ in Weidenau soll dauerhaft entschärft werden. Die Umsetzung erfolgt möglicherweise noch in diesem Jahr.

Das Linksabbiegen von der Straße „Bahnhof Weidenau“ in die Breite Straße wird verboten. Eine Einbahnstraßenregelung auf dem Abschnitt – Fahrtrichtung Finanzamt – ist aber vom Tisch. Das geht aus einer Vorlage hervor, die am 19. September im Bezirksausschuss Weidenau, im November im Verkehrsausschuss und im Dezember im Bauausschuss jeweils auf der Tagesordnung steht. Dabei geht es allerdings nur um Kenntnisnahmen. Ablehnen oder zustimmen können die Ausschüsse nicht.

Warum vollendete Tatsachen?

Der Grund dafür, dass es lediglich um Kenntnisnahmen geht, ist die Vorgeschichte. Die Einmündung war schon früher Thema in der Politik, zuletzt 2017 und 2018. Es handelt sich an dieser Stelle – direkt oberhalb des Renault-Autohauses nahe der Hufeisenbrücke über die Bahngleise – nämlich um einen so genannten unfallträchtigen Schwerpunkt. Die Unfallkommission beschloss deshalb Maßnahmen zur Entschärfung der Situation, die umgesetzt werden müssen.

Von der Straße „Bahnhof Weidenau“ soll rechts abbiegen in die Breite Straße (grüner Pfeil) erlaubt bleiben. Links abbiegen (roter Pfeil) wird verboten.
Von der Straße „Bahnhof Weidenau“ soll rechts abbiegen in die Breite Straße (grüner Pfeil) erlaubt bleiben. Links abbiegen (roter Pfeil) wird verboten. © WP | wruebel

Was sagen die Zahlen?

Im Dezember 2017 legte die Verwaltung Zahlen vor, denen zufolge der Knoten Breite Straße/„Bahnhof Weidenau“ schon zu diesem Zeitpunkt seit mehr als 15 Jahren als Unfallhäufungsstelle beziehungsweise unfallträchtiger Bereich bekannt war. „In über 90 Prozent der Fälle war der Linksabbieger aus der Straße ,Bahnhof Weidenau’ unfallursächlich“, hieß es damals in der Vorlage. Durch Änderungen in der Verkehrsführung, etwa die Einengung des Einmündungsbereichs und auffälligere Beschilderung, habe sich das für einige Jahre reduzieren lassen. Aber „2009 war es wieder vermehrt zu Unfällen gekommen“, hieß es weiter. „Der Knotenpunkt war schließlich zwischen 2009 und 2013 immer als Unfallhäufungsstelle zu bewerten.“ 2014 bis 2016 sei der Knotenpunkt dann zwar nicht mehr als Unfallhäufungsstelle zu bewerten gewesen, „aber immer noch als unfallträchtig anzusehen, da es weiterhin zu Unfällen mit Leichtverletzten gekommen ist.“ 2014 und 2016 wurde jeweils eine Person, 2015 wurden drei Personen leicht verletzt.

Wieso gab’s weniger Unfälle?

„Aufgrund verschiedenster Baumaßnahmen im Bereich des ZOB Weidenau, an der Weidenauer Straße (Ausbau Haltestelle) oder Neubau der Brücke in der Poststraße haben sich vermutlich die Verkehrsbeziehungen in den letzten drei Jahren verändert, die Auswirkungen auf die Einmündung hatten“, lautete die Erklärung 2017. Damit einher ging der Hinweis, „dass die Unfallhäufungsstelle wiederaufleben kann, nachdem die Baumaßnahmen im Umfeld der Örtlichkeit beendet wurden“. Die Unfallkommission hatte darum beschlossen, das Linksabbiegen nicht mehr zuzulassen.

Kreisel bleibt Thema

2018 lehnte die Politik einen Kreisel am Knotenpunkt ohne Fördermittel ab.

Allerdings gibt es eine Mehrheit dafür, diesen einzurichten, wenn die Straße aufgrund des schlechten Zustands ausgebaut werden sollte.

Gab es Varianten?

Im Jahr 2011 stimmte die Politik für den Bau eines provisorischen Kreisels am Knotenpunkt, für den schließlich die Mittel – geschätzt 120.000 Euro – im Haushalt für 2019 vorgesehen waren. Eine Entscheidung über die Umsetzung wurde Anfang 2018 aber im Verkehrsausschuss vertagt, nachdem die Verwaltung eine deutlich kostengünstigere Alternative vorgeschlagen hatte: Auf den Kreisel verzichten und „Bahnhof Weidenau“ zur Einbahnstraße Richtung Bahnhof machen – weil damit Linksabbiegen in die Breite Straße ausgeschlossen gewesen wäre. Diese Anregung stieß damals im Ausschuss aber auf teils heftigen Widerstand mit der Begründung, der wesentlich teurere Kreisel sei doch bereits beschlossen worden.

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Und jetzt?

Die Verwaltung hat laut aktueller Vorlage rechtlich geprüft, ob die Stadt auch dann an die Beschlüsse der Unfallkommission gebunden ist, „wenn ein Knotenpunkt nicht mehr die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle erfüllt“. Die Kurzversion: Ja. Denn die Kommission darf auch bei Nicht-Erreichen der Grenzwerte „plangleiche Knotenpunkte als Unfallhäufungsstellen behandeln – es gibt folglich einen Einschätzungsspielraum der Unfallkommission“. Diese hatte sich mit dem Thema in ihrer Sitzung am 27. Juni 2019 noch einmal befasst und die Lage aufgrund der langjährigen Erfahrungen und der aktuellen Situation vor Ort immer noch als zu risikobehaftet eingestuft.

Wann wird umgesetzt?

Zunächst ist laut Vorlage die Information der drei Ausschüsse erforderlich. Danach soll eine umgehende Umsetzung erfolgen.

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