Siegen. . Landgericht Siegen: Drogendealer müssen zudem empfindliche Geldstrafen für Verkauf von Kokain-Bubbles zahlen. Geständnisse für günstigere Strafen

Zwei Haftstrafen und zwei mit Bewährung, das sind die erwartbaren Urteile gegen die vier Männer, die ein gutes Jahr lang in Siegen Kokain über eine Hotline per Mobiltelefon verkauften. Die vier Albaner, die sich in der Krönchenstadt trafen und dort von Juni 2017 bis Mai 2018 ihr gemeinsames „Handelsunternehmen“ betrieben, hatten Geständnisse abgelegt und sich dadurch günstigere Strafen zusichern lassen.

Bewährung

Nach der Hauptverhandlung steht für die 1. Große Strafkammer fest, dass der Angeklagte C. (37) 200 Gramm Kokain von einem unbekannt gebliebenen Händler in Kommission übernahm und zu gleichen Konditionen an den Kollegen S. (24) übergab. Nach dem Verkauf der Drogen in Siegen sollte der 24-Jährige seinen Kumpel von den Erlösen bezahlen und dieser wiederum die Lieferanten. Danach hatte zumindest C. geplant, in seine Heimat Albanien zurückzukehren. Ein weiteres Geschäft war nicht vorgesehen. Der 37-Jährige wird wegen Handeltreibens verurteilt. Die ursprünglich in der Anklage angenommene Führungsposition des Mannes konnte nicht nachgewiesen werden. Er bekommt zwei Jahre auf Bewährung.

Geldstrafen verhängt

H. und S. müssen außerdem gemeinsam, ausgehend vom Gesamterlös, rund 5300 Euro zahlen. Der 24 Jahre alte S. muss alleine weitere 4396 Euro bezahlen.

Bis zur Verhaftung der vier Männer im Mai 2018 soll es zu mindestens 105 Bestellungen gekommen sein, die überwiegend von dem 24 Jahre alten S. und seinem Kumpel H. (23) ausgeführt wurden. Dazu nutzten sie im Laufe der Tatzeit zwei VW Golf des vierten Angeklagten P., der außerdem seine Wohnung als Aufenthaltsort zur Verfügung stellte und mindestens an einem Tag auch Anrufe entgegennahm. Der 28-Jährige wird als Gehilfe ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt: ein Jahr und sechs Monate.

Haft

Die anderen beiden Männer, der 24-jährige S. und der 23 Jahre alte H., müssen jeweils wegen zwei Fällen des Handels in Haft. Sie hatten mit den potenziellen Kunden Treffpunkte in der Innenstadt ausgemacht. Die Kokain-Bubbles mit jeweils rund 0,35 Gramm Inhalt lagerten in einer der Kopfstützen des Wagens und wurden durchschnittlich für 25 Euro das Stück verkauft.

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Elfriede Dreisbach geht anhand des aufgefundenen Kokains davon aus, dass rund 187 der 200 Gramm „Koks“ verkauft wurden. Dabei hatten die Männer unterschiedliche Kunden, die sie gemeinsam anfuhren und bedienten. Gegen den 24-jährigen S. werden zwei Jahre und elf Monate verhängt, für den 23-jährigen H. gibt es am Schluss drei Jahre und einen Monat. Bei ihm ist erschwerend hinzugekommen, dass der Großteil der nichtverkauften Reste in der mit seiner Freundin geteilten Wohnung gefunden wurde und sich zu diesem Zeitpunkt auch ein Messer und eine PTB-Waffe dort befanden.

Das Gericht geht hier von bewaffnetem Handel aus, wenngleich in einem minder schweren Fall. Mildernd werden bei H. die lange U-Haft von sechs Monaten sowie sein eigener Drogenkonsum gewertet. Der sei allerdings nicht so drückend gewesen, dass er sich auf die Tat selbst ausgewirkt habe, so die Vorsitzende, nachdem die Verteidigerin sogar eine möglicherweise verminderte Schuldfähigkeit ihres Mandanten ins Spiel hatte bringen wollen.