Neunkirchen/Herdorf. Der malerische See ist streng geschützt. Viele baden trotzdem, machen offenes Feuer, werfen Müll in die Natur. Behörden kündigen Kontrollen an.
Der „Silbersee“ im Naturschutzgebiet Mahlscheid ist bei heißen Temperaturen ein besonderer Anziehungspunkt für eine kühle Erfrischung und wird verstärkt zum Baden, Campen und Grillen in freier Landschaft aufgesucht. Der malerisch gelegene See mit seinen Steilhängen steht jedoch unter Naturschutz.
„Aufgrund ihrer einzigarten Ausprägung stellt die Mahlscheid einen bedeutenden Lebensraum für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar“, teilt der Landkreis Altenkirchen mit, auf dessen Gebiet der See zur Hälfte liegt.
Klare Betretungs- und Verhaltensregeln
Wegen der hier vorhandenen vielfältigen Habitatstrukturen wie Gewässer, Steilwände, Blockhalden und besonnten Terrassen beherbergt der ehemalige Basaltsteinbruch seltene Pflanzen-, Amphibien-, Reptilien-, Insekten- und Vogelarten. Um diesen Lebensraum in seiner hohen ökologischen Qualität zu erhalten und die störungsempfindliche Tierwelt zu schützen gibt es klare Betretungs- und Verhaltensregeln.
So ist das Betreten des Naturschutzgebietes außerhalb der Wege sowie Freizeitaktivitäten wie Baden und Zelten verboten. Auch Feuer zu entzünden ist streng untersagt.
Leichtsinnig offenes Feuer entfachen
Trotz deutlicher Hinweisschilder, so die Naturschutzbehörde, werde die Mahlscheid in den Sommermonaten jedoch in hohem Maße durch Badefreudige aufgesucht, welche zudem häufig ihren Müll im Naturschutzgebiet hinterlassen und in Anbetracht des trockenen Sommers leichtsinnig und grob fahrlässig Grillstellen mit offenem Feuer entfachen würden.
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Diese Aktivitäten stellen eine erhebliche Bedrohung für das sensible Ökosystem der Mahlscheid dar. Um dieser Beeinträchtigung entgegen zu wirken führt die Untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit Ordnungsamt und Polizei Kontrollen im Naturschutzgebiet durch.
Polizei: Bußgelder drohen
Die Kontrollen dienen dazu, um vor Ort über die Regeln zu informieren, bei deutlichen Zuwiderhandlungen können auch Bußgelder verhängt werden. Die Kreisverwaltung empfiehlt „Erfrischungssuchenden“ daher, die Schutzregeln für die Mahlscheid einzuhalten und besser ein öffentliches Schwimmbad aufzusuchen.
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